Schulprogramm

Vorwort

Das Schulprogramm der Heinrich-Hanselmann-Schule ist die Sammlung der aktuellen sonderpädagogischen und organisatorischen Konzepte als verbindliche Leitlinie zur Planung und Gestaltung des Schullebens. Die Heinrich-Hanselmann-Schule befindet sich in einem Prozess ständiger Evaluation, die zur Neu- und Fortentwicklung von Konzepten führen muss und soll.
Somit ist auch das Schulprogramm in ständiger Veränderung, Weiterentwicklung und Erneuerung.
Dieser Prozess wird bestimmt durch alle beteiligten schulischen Gruppen und wird im Schulprogramm immer wieder neu dokumentiert.

1 Leitbild

Gemeinsam schaffen wir einen Ort des Lernens und Zusammenlebens, an dem alle willkommen sind und jeder Mensch in seiner Individualität angenommen und wertgeschätzt wird. In unserer Schulgemeinschaft gehen wir achtsam miteinander und mit unserer Schule um. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält durch gezieltes pädagogisches Handeln die Chance, in allen Lernbereichen individuelle Kompetenzen zu entwickeln, um ein möglichst selbstständiges Leben in gesellschaftlicher Teilhabe führen zu können.

2 Bedingungsfeld

Im Folgenden werden die in ständiger Veränderung befindlichen Bedingungen schulischen Lernens und Arbeitens dargestellt.

Die Heinrich-Hanselmann-Schule wurde 1976 als Schule für Geistigbehinderte in Sankt Augustin eröffnet. Ihre Ursprünge gehen zurück auf die private Initiative von Eltern behinderter Kinder im Rahmen der Organisation „Lebenshilfe“.

1966 wurden von diesen engagierten Eltern sogenannte „Tagesstätten“ gegründet. Diese wurden durch Kreistagsbeschlüsse 1971/1972 vom Rhein-Sieg-Kreis als öffentlichrechtliche „Schule für Geistigbehinderte“ übernommen. Zunächst bestand diese Schule aus vier Abteilungen: Mondorf, Much, Leuscheid und Hennef-Dahlhausen.

Diese Organisationsstruktur erwies sich jedoch bald als Provisorium, da die räumlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen, die an einen geordneten Schulbetrieb gestellt werden, nicht erfüllt wurden. Als zentraler Standort eines größeren Schulbetriebs wurden dann Sankt Augustin und später Windeck-Rossel gewählt.

Die Schule für Geistigbehinderte (Sonderschule) des Rhein-Sieg-Kreises in Sankt Augustin wurde am 4.10.1976 eröffnet. Sie deckte den Einzugsbereich der Städte und Gemeinden Siegburg, Troisdorf, Lohmar, Niederkassel und Sankt Augustin ab. Die Schule wurde ursprünglich als zweizügige Ganztagsschule mit Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe und einer Klasse für schwermehrfachbehinderte Schüler_innen geführt. 1985 wurde die Werkstufe ausgegliedert und als selbstständiger Schultyp in Königswinter-Oberpleis weitergeführt.

Ab 1979 führte die Schule den Namen „Heinrich-Hanselmann-Schule, Schule für Geistigbehinderte (Sonderschule) des Rhein-Sieg-Kreises“. Der Name geht zurück auf Dr. Heinrich Hanselmann, der als erster Lehrstuhlinhaber für Heilpädagogik in Zürich tätig war. Sein Buch „Einführung in die Heilpädagogik“ war bahnbrechend und galt lange Zeit als Standardwerk der Literatur für den Förderschwerpunkt Geistige Behinderung. Die Namensgebung erfolgte auf Vorschlag von Frau H. Feistel, der ersten Schulleiterin der Schule.

Im Jahr 1996 erhielt die Schule eine eigene moderne Turnhalle. Im Jahr 2000 folgte die nächste Erweiterung der Schule durch einen Anbau von weiteren Klassenräumen und mehreren Fachräumen. Da das Hauptgebäude in den folgenden Jahren den geänderten Brandschutzrichtlinien nicht mehr entsprach, entschloss sich der Schulträger zu einem Neubau, der in den Jahren 2009 bis 2011 vorbereitet und durchgeführt wurde. Das alte Schulgebäude wurde dabei weitgehend abgerissen und auf dem gleichen Gelände nach modernsten architektonischen und funktionalen Gegebenheiten neu gebaut, die sich eng an den Bedürfnissen der Schüler_innen orientieren.

Im Jahre 2013 wurde die Förderschule in Königswinter-Oberpleis geschlossen und die Berufspraxisstufe in den Neubau der Heinrich-Hanselmann-Schule integriert. Auch in pädagogischer Hinsicht machte die Geistigbehindertenpädagogik einen Paradigmenwechsel durch und änderte die Bezeichnung „Sonderschule für Geistigbehinderte“ hin zu „Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung“.

Das Einzugsgebiet der Schule umfasst derzeit im rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf, Niederkassel, Lohmar, Hennef, Königswinter und Bad Honnef. Der Rhein-Sieg-Kreis als Schulträger finanziert die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Kleinbussen von Zuhause zur Schule und zurück.

Die Schule liegt am Rand des Zentrums von Sankt Augustin. Einkaufsmöglichkeiten sowie weitläufige Parkflächen sind fußläufig zu erreichen.

Das im Jahr 2011 neu gebaute und ebenerdig angelegte Schulgebäude umfasst 20 Klassenräume mit dazugehörigen Nebenräumen; jede Schulstufe befindet sich in einem eigenen Gebäudetrakt. Daneben gibt es viele, umfangreich ausgestattete Funktionsräume für Bewegung, Musik und Tanz, Werken, Malen, Musik, Kochen etc. und eine Turnhalle. Mehrere Pflegebäder, Räume für die Pflegekräfte und Therapeutinnen sind gut erreichbar gelegen, ebenso wie das Lehrerzimmer, die Lehrerarbeitsräumlichkeiten sowie die Verteilerküche und ein Pausenraum für Personal wie Freiwilligendienstleistende, Integrationshelfer u.a.

Zentrum der Schule ist die große, helle Eingangshalle, die der Schülerschaft, den Lehrkräften sowie Gästen viel Platz für Begegnungen bei gemeinsamen Feiern und Festen bietet. Alle Gebäudeteile sind miteinander verbunden und barrierefrei. Die erste Etage des Gebäudeteils, in dem die Berufspraxisstufe untergebracht ist, ist durch einen Aufzug zu erreichen. Zum großen Außengelände gehören ein großer Schulhof mit viel Platz zum Bewegen und einem Rollstuhl-Karussell, ein Fußballplatz mit einem Wasser-Sand-Spielplatz und Schaukeln sowie ein großer Sandspielplatz mit Schaukeln, einer Rutsche und einem Basketballkorb.

Auf allen Schulhöfen gibt es ausreichend Sitzgelegenheiten und Klettermöglichkeiten. Ein Lehrschwimmbecken ist in der nebenan gelegenen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung für den Schwimmunterricht unserer Schülerschaft untergebracht. Weiterer Schwimmunterricht findet im Schwimmbad in Sankt Augustin-Niederpleis statt.

An der Heinrich-Hanselmann-Schule werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung im Alter von sechs bis 19 Jahren unterrichtet. Die Schullaufbahn gliedert sich in die Vor- und Unterstufe (Primarstufe: vier Schuljahre), die Mittel- und Oberstufe (je drei Schuljahre) und die Berufspraxisstufe (zwei Schuljahre).

Der Unterricht erfolgt im Ganztag.

Die heterogene Schülerschaft umfasst körperlich sehr mobile bis hin zu Schülerinnen und Schülern mit einem hohen Pflege- und Unterstützungsbedarf. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit komplexer Behinderung liegt bei etwa 50 Prozent. Dazu gehören neben Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichem Förderbedarf im Bereich körperlich-motorischer Entwicklung auch solche mit Autismus-Spektrum- Störungen und mit Unterstützungsbedarf im Bereich Kommunikation. 63 Prozent der Schülerschaft sind männlich und 50 Prozent haben einen Migrationshintergrund.

An der Schule arbeiten viele Menschen mit unterschiedlichen Aufgaben und Professionen, es wird zum Wohl der Schülerschaft Wert auf eine gute Kooperation gelegt. Unterrichtet werden die Schülerinnen und Schüler von ca. 60 sonderpädagogischen Lehrkräften und ca. 7 Fachlehrkräften. Eine Sekretärin, ein Gebäudemanager sowie drei Pflegekräfte unterstützen den Alltag. Ebenso arbeiten in der Schule mehrere Küchenkräfte und mehrere Therapeutinnen externer Praxen. Pro Schuljahr leisten bis zu 17 meist junge Menschen ihren Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr in den Klassen ab. Zahlreiche Integrationshelfer_innen begleiten Schülerinnen und Schüler um ihnen die Teilhabe am Schulleben zu ermöglichen.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nimmt der Rhein-Sieg-Kreis mit seinem Schulverwaltungsamt Aufgaben als Schulträger für seine vier großen Berufskollegs, für die Schule für Kranke und für insgesamt acht Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, Geistige Entwicklung sowie Emotionale und soziale Entwicklung wahr. Zu den Schulträgeraufgaben gehören unter anderem die Bereitstellung und die Unterhaltung der für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, Informationstechnik und Lernmittel.

Der Förderverein der Heinrich-Hanselmann-Schule wurde vor einigen Jahren mit dem Förderverein der Paul-Moor-Schule, die inzwischen aufgelöst wurde, zusammengefügt. Durch diesen Zusammenschluss entstand der aktuelle Name.

Im Vorstand des Fördervereins arbeiten Eltern, Schulleitung und Lehrer_innen ehrenamtlich zusammen.

Mitglieder sind vorwiegend Eltern derzeitiger sowie ehemaliger Schülerinnen und Schüler und einige Lehrerinnen und Lehrer der Heinrich-Hanselmann-Schule. Durch ihre Mitgliedsbeiträge unterstützen die Mitglieder den Förderverein in erheblichem Maße. Noch bedeutender als die Mitgliedsbeiträge sind jedoch die Spenden, die der Förderverein sammelt und verwaltet.

Der Förderverein unterstützt die pädagogische Arbeit der Schule ideell und finanziell, indem er zum Beispiel Zuschüsse zu Klassenfahrten gewährt, Kosten für Lehrmaterialien und Ergänzung der Einrichtung übernimmt, Zuschüsse zu Themenabenden für Eltern gewährt, bei Schulveranstaltungen mithilft und aktiv nach weiteren Spendenmöglichkeiten sucht.

Ohne die Unterstützung des Fördervereins wären große Anschaffungen wie beispielsweise das Rollstuhlkarussell nicht möglich gewesen. Auch die Kleinbusse, die für Tagesausflüge, Klassenfahrten und Fahrten zu verschiedenen Schulwettkämpfen regelmäßig genutzt werden und damit wesentlich zur Teilhabe an außerschulischen Aktivitäten beitragen, können nur über den Förderverein finanziert und unterhalten werden.

3 Schulorganisation

Eine Förderschule mit über 200 Schüler_innen, ca. 70 Lehrer_innen, ca. 60 weiteren Mitarbeitenden und entsprechend vielen beteiligten Eltern bedarf einer sehr ausdifferenzierten Organisation, die hier nur in ihren wesentlichen Anteilen dargestellt werden kann.

Die Heinrich-Hanselmann-Schule ist eine Ganztagsschule mit folgenden Schulzeiten:

Montag: 08:45 – 14:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag: 08:45 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:45 – 13:30 Uhr

Morgens beginnt die Schule mit einem offenen Anfang. Zwischen 08:45 Uhr und 09:00
Uhr kommen die Schüler_innen mit dem Schülerspezialverkehr an der Schule an. Um
9.00 Uhr ist offizieller Unterrichtsbeginn. An den kurzen Tagen verteilt sich der Unterricht
auf drei an den langen Tagen auf vier Unterrichtsblöcke. Zwischendurch sind Pausen
und Essenszeiten. Mathematik oder Sprache müssen täglich unterrichtet werden.
Nachfolgend ein Beispiel für einen Schultag an der Heinrich-Hanselmann-Schule:

1. Block 09:00 – 10:15 Uhr
10:15 – 11:00 Uhr
Freiarbeit
Frühstück und Flurpause
2. Block 11:00 – 12:00 Uhr
12:00 – 12:30 Uhr
Mathematik
Pause auf dem Schulhof
3. Block 12:30 – 13:30 Uhr
13:30 – 14:30 Uhr
Sport
Mittagessen und Schulhofpause
4. Block 14:30 – 16:00 Uhr Kunstangebot in Kooperation mit der M3

An der Heinrich-Hanselmann-Schule durchlaufen die Schüler und Schülerinnen während ihrer Schullaufbahn vier unterschiedliche Jahrgangsstufen, die im Folgenden näher beschrieben werden.

3.2.1 Unterstufe

Die Unterstufe umfasst vier Schuljahre, einschließlich der Eingangsklasse im ersten Jahr. Wir arbeiten in relativ altershomogenen Klassen von 9 – 12 Schüler_innen, die in der Regel vier Jahre lang von dem gleichen Lehrerteam unterrichtet werden. Alle Klassen befinden sich im Unterstufenhaus mit gemeinsamem Flur und Außengelände; dies sind Orte der Begegnung.

Der Wechsel vom Kindergarten zur Schule bedeutet für unsere Schüler_innen eine besondere Herausforderung. Die Kinder sind jetzt keine Kleinkinder mehr, sondern werden Schulkinder mit entsprechend anderen Bedingungen und Anforderungen. Sie sollen sich als Schulkinder erfahren dürfen, sollen lernen, selbstständig im Alltag zu handeln und werden an schulische Arbeitsweisen herangeführt.

Um den Einstieg in den neuen Alltag zu erleichtern werden die Schüler_innen der Eingangsklassen in den ersten Schulwochen bis zu den Herbstferien nur bis 13.30 Uhr beschult. Sie lernen das Gebäude, das Außengelände und die neuen Bezugspersonen kennen und erhalten ausreichend Zeit, sich an die äußeren Strukturen und an den neuen Tagesablauf zu gewöhnen.

Die Schüler_innen erleben sich zunehmend als Klassengemeinschaft. Jede_r Einzelne findet ihren/seinen eigenen Platz und identifiziert sich mit der Klasse. Die Schüler_innen werden an allgemeine Stufenregeln und an individuelle Klassenregeln herangeführt.

Sie erfahren regelmäßig wiederkehrende Lernsituationen und bauen erste Lernstrukturen auf. Differenzierter Unterricht trägt dazu bei, den einzelnen Lernpersönlichkeiten gerecht zu werden.

Als wichtigste Grundlage zum Lernen wird eine positive Einstellung zur Schule und zum Lernen angestrebt. So können sich die Schüler_innen leichter auf Anforderungen und insgesamt auf von außen Vorgegebenes einlassen. Die Arbeit in der Eingangsklasse nutzt vielfach spielerische Elemente wie Singen, Bewegung, Rollen- und Puppenspiele und kindgerechte, ansprechende Materialien und Lernspiele, um Lerninhalte zu vermitteln. Dabei werden Ziele und Anforderungen im Laufe eines Schuljahres immer wieder individuell angepasst und verändert.

Neben dem Klassenunterricht finden in der Unterstufe auch klassenübergreifende Angebote statt. Das betrifft den Sportunterricht, spezielle Angebote für Schüler_innen mit schweren Behinderungen (in den Bereichen Schwimmen, Bewegung, Basales Theater und Musik) und verschiedene AGs (Gebärdenchor, Fußball AG, Kletter AG und „Locker Bleiben“).

3.2.2 Mittelstufe

In der Regel gibt es innerhalb der Mittelstufe fünf Klassen mit einer Klassenstärke von im Schnitt 11 Schüler_innen pro Klasse. Diese sind im Durchschnitt drei Jahre in der Mittelstufe (meist vom 5. bis 7. Schulbesuchsjahr).

In der Mittelstufe stoßen häufig Schüler_innen aus der Inklusion oder anderen Förderschulen hinzu.

Vom Alter her befinden sich die Schüler_innen in der Phase der Präpubertät bis hin zur Pubertät. Sie streben nach immer mehr Eigenständigkeit, haben aber auch nach wie vor ein großes Bedürfnis nach kindlichem Spiel.

Diese Lebensphase hat große Auswirkungen auf das Verhalten der Schüler_innen. Sie lernen, sich im Spannungsfeld zwischen dem Individuum und der Gruppe zurechtzufinden. Ziel dabei ist es, die Regeln im sozialen Miteinander einzuhalten. Der Wunsch nach mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit bzw. Verantwortung für andere zu übernehmen wächst. In der Mittelstufe werden den Schüler_innen zunehmend verantwortungsvolle Aufgaben übertragen, z.B. in Bezug auf die Fürsorge für ihr Eigentum (eigene Sachen/Arbeitsmaterialien zusammenhalten), die Übernahme von Aufgaben/Ämtern im Klassenverband (z.B. Tisch decken, Botengänge o.ä.), die Möglichkeit, einen Rollstuhlbegleitführerschein zu erwerben.

Der Unterricht findet innerhalb des Klassenverbandes statt. Die Klasse als feste, stabile Gemeinschaft unterstützt insbesondere die Schüler_innen, die aus der Unterstufe in die Mittelstufe wechseln als auch die quereinsteigenden Schüler dabei, sich in der neuen Stufe mit den neuen Räumlichkeiten und Strukturen zu orientieren.

Im Sportunterricht finden teilweise Kooperationen innerhalb der Mittelstufenklassen statt. Auch der Unterricht in Sexualerziehung wird klassenübergreifend und nach Geschlechtern getrennt erteilt. In der Mittelstufe werden klassenübergreifende Angebote in den Fächern Sprache und Mathematik für leistungshomogenere Schülergruppen erprobt.

3.2.3 Oberstufe

Die Oberstufenklassen haben eine Klassenstärke von meist zehn bis zwölf Schüler_innen. In der Regel verbringen diese drei Jahre in der Oberstufe. In dieser Zeit finden viele Entwicklungen des Jugendalters statt, hierzu zählen körperliche Veränderungen, eine vermehrte Ablösung vom Elternhaus und der Aufbau von Beziehungen zu Gleichaltrigen. Die eigene Identität und auch die Teilhabe an der Gesellschaft sind von großer Bedeutung für die Heranwachsenden. Bei diesen Themen benötigen die Schüler_innen Begleitung und Unterstützung.

In der Oberstufe findet vorwiegend Unterricht im Klassenverband statt, es werden aber auch verschiedene klassenübergreifende Lerngruppen und Arbeitsgemeinschaften angeboten. In homogeneren Lerngruppen können die Lehrkräfte den individuellen Bedürfnissen der Schüler_innen besser gerecht werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Jugendlichen sich an wechselnde Schülergruppen und Lehrkräfte gewöhnen und so ein höheres Maß an Flexibilität entwickeln.

Zu Beginn jedes Schuljahres findet eine Vollversammlung statt, in der die Oberstufenregeln besprochen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Kooperation der einzelnen Oberstufenklassen verstärkt. An den Nachmittagen werden klassenübergreifende Angebote gemacht, denen sich die Schüler_innen der Oberstufe entsprechend ihrer Interessen und Neigungen zuordnen können. Aktuell finden motorische Angebote in der Halle und im Freien, Entspannungsangebote, Gesellschaftsspiele, Bastelangebote und Wiederholungen von Lerninhalten nach Bedarf statt.

Einmal wöchentlich finden die Sprach-AGs statt, die ebenfalls klassenübergreifend angeboten werden. Die Schüler_innen wählen eine Arbeitsgemeinschaft, die ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht und können so differenzierter unterrichtet werden. Im Schuljahr 2018/19 fanden folgende Sprach-AGs statt: UK-Förderung für schwerstmehrfachbehinderte Schüler_innen, Comic, Englisch, Lesen und Schreiben sowie Literatur (Lesen/Malen). Im Sportunterricht kooperieren jeweils zwei Oberstufenklassen miteinander.

Die inhaltlichen Schwerpunkte und Ziele der Oberstufe knüpfen an die Mittelstufe an. Die Fähigkeiten im kulturtechnischen Bereich werden gefestigt und erweitert. Es findet jeden Tag Mathematik- und/oder Deutschunterricht statt. Auch der lebenspraktische Unterricht nimmt einen hohen Stellenwert ein. Ziel ist hier die größtmögliche Selbstständigkeit der Schüler_innen. Geübt werden unter anderem selbstständiges Einkaufen, die Zubereitung von Mahlzeiten und die eigene Mobilität in der näheren und weiteren Umgebung. Weitere Unterrichtsfächer sind Sachunterricht, Sexualunterricht, Kunstunterricht, Werken und Sport.

Während der Oberstufenzeit findet die Potentialanalyse statt, diese wird durch den Integrationsfachdienst durchgeführt.

3.2.4 Berufspraxisstufe

Das Curriculum der Berufspraxisstufe befindet sich in der Anlage 1 Curriculum Berufspraxisstufe HHS.

Der Begriff Pflege bedeutet „sich sorgen für etwas“, „sich annehmen”.

Während des Schulalltags werden die Schüler_innen pflegerisch und medizinisch betreut. Unser Pflegeteam bestehend aus drei Kinderkrankenschwestern koordiniert alle pflegerischen Aspekte. Das Pflegeteam übernimmt die Einweisung und Unterrichtung von unseren Freiwilligendienstleistenden und den Integrationhelfer_innen sowie Lehrkräften, pflegt und übernimmt spezielle medizinische Versorgungen. Neben den modernen hygienischen und sicherheitstechnischen Standards wird grundsätzlich darauf geachtet, dass die pflegerische Versorgung unserer Schüler_innen mit Empathie und Respekt, in ruhiger Atmosphäre und in einem ausreichendem Zeitrahmen geschieht. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen unserer Schülerschaft in motorischen, kognitiven, emotionalen oder anderen Bereichen gehen alle Pflegenden auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten individuell ein und fördern die Entwicklung zur Selbstständigkeit. Neben der täglichen Pflege ist das Pflegeteam auch erster Ansprechpartner bei kleineren und größeren Notfällen. Es leistet Erstversorgung bei kleineren Unfällen, Krampfanfällen und verabreicht Notfallmedikamente.

Dem Pflegeteam ist es wichtig, auch zu den Eltern, den Heimen, den Kinderärzten sowie anderen betreuenden Personen einen engen Kontakt zu halten, um uns in der inner- und außerschulischen Pflege fachgerecht abzustimmen und zu beraten.

Auf diesem Weg ist es möglich, die Schüler_innen mit ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Gewohnheiten besser kennenzulernen und so die pflegerische Arbeit im Team besser planen und aufbauen zu können. Durch enge Absprachen und gut aufeinander abgestimmtes gemeinsames Handeln im Pflegeteam und Schulteam lässt sich der Gesundheitszustand von Schüler_innen besser erkennen und dementsprechende Maßnahmen ergreifen.

Die Heinrich-Hanselmann-Schule ist eine Ausbildungsschule für Lehramtsanwärter_ innen, Praxissemesterstudent_innen und Studierende im Praktikum. Um möglichst viele junge Menschen in ihrer Berufsorientierung zu unterstützen und ihnen einen Einblick in die Tätigkeitsfelder unserer Schule zu ermöglichen, sind Praktikant_innen aus Schulen an der Heinrich-Hanselmann-Schule stets gern gesehen.

3.4.1 Referendariat

In der Heinrich-Hanselmann-Schule absolvieren kontinuierlich mehrere Referendar_innen die zweite Phase der Lehrerausbildung. Die Ausbildung findet in zwei unterschiedlichen Bedingungsfeldern (Lerngruppen) statt und wird von zwei Mentor_innen und einer Ausbildungsbeauftragten begleitet. Die Heinrich-Hanselmann-Schule ist dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Siegburg zugeteilt.

Ausführliche Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten der Ausbildung finden sich in der Anlage 2 Ausbildungsprogramm HHS.

3.4.2 Praxissemester

In der Heinrich-Hanselmann-Schule absolvieren in jedem Schuljahr mehrere Student_innen ihr Praxissemester. Im Rahmen der universitären Ausbildung ist das Praxissemester fester Bestandteil und wird ebenso wie das Referendariat durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Während ihres Praxissemesters sind die Student_innen mit 14 Stunden einem Bedingungsfeld (Lerngruppe) zugeordnet, in dem sie hospitieren und unterrichten sollen. Begleitet werden sie durch eine_n Mentor_in.
Ausführliche Informationen zum Ablauf und zu den Inhalten der Ausbildung finden sich in der Anlage 3 ABC für Praxissemester.

3.4.3 Praktika

An der Heinrich-Hanselmann-Schule ist die Arbeit mit Praktikant_innen ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit mit anderen Bildungspartnern.
Wir nehmen Praktikant_innen aus vielen Regelschulen während ihrer Schüler- oder Sozialpraktika, Praktikant_innen aus verschiedenen beruflichen Ausbildungseinrichtungen oder auch Eignungs- und Orientierungspraktikant_innen der Universitäten auf. Wir ermöglichen somit einer Vielzahl junger Menschen, die Arbeit mit Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kennen zu lernen oder sich bei der Arbeit selbst zu erproben und erste Erfahrungen in diesem Berufsfeld zu sammeln.

Übergängen kommt eine hohe Bedeutung zu, weshalb diese bewusst und verbindlich gestaltet und begleitet werden.

3.5.1 Aufnahme von Schulneulingen in die Schule

Mitarbeiter_innen aus vorschulischen Einrichtungen werden von Eltern um ihre Einschätzung bezüglich möglicher schulischer Förderorte und um Beratung gebeten. Um ihnen einen Einblick in die schulische Förderung an dieser Schule zu geben, werden alle Kindertagesstätten des Einzugsbereichs der Schule jährlich im Herbst zu einem Hospitationstag eingeladen. Neben der Hospitation im Unterricht besteht die Gelegenheit, Informationen über die Schule zu erhalten und gezielte Fragen zu stellen. Einige Wochen nach dem Hospitationstag für Mitarbeiter_innen findet ein Informationsabend für Eltern potenzieller Schulneulinge und Quereinsteiger statt. Im Frühjahr werden interessierten Eltern zwei Termine für Hospitationstage mit Besuch des Unterrichts angeboten. Die Einladungen erfolgen über die vorschulischen Einrichtungen.

Für Eltern, deren Kind an der Schule eingeschult werden soll, findet kurz vor den Sommerferien ein Informationsabend statt, an dem auch eine der Pflegekräfte der Schule teilnimmt. Neben allgemeinen Informationen besteht hier auch die Gelegenheit, sich mit der Pflegekraft über medizinische und pflegerische Bedarfe auszutauschen.

In der letzten Woche der Sommerferien treffen sich Eltern, Schulneulinge und die Teams der Eingangsklassen mit Schulleitung und Pflegekräften für einen Kennenlernnachmittag in der Schule. Kinder und Erwachsene haben dabei die Gelegenheit, sich in lockerer Atmosphäre kennenzulernen und ins Gespräch zu kommen.

In der ersten Schulwoche erfolgt die Einschulung der Schulneulinge mit einer Feier, die von den Klassenteams unter Mitwirkung der Schulleitung und der Schulpfarrerin gestaltet wird. Neben den Eltern sind auch weitere Angehörige dazu eingeladen. In den ersten Schulwochen bis zu den Herbstferien werden die Schulneulinge montags bis 14 Uhr, an den anderen Wochentagen nur bis 13.30 Uhr beschult. Die Erfahrungen früherer Jahre zeigen, dass der Wechsel in den Ganztag der Schule für die Schulneulinge oftmals überfordernd war. Durch die kürzere Beschulungszeit in den ersten Wochen wird den Schüler_innen die Möglichkeit gegeben, sich an das neue schulische Umfeld zu gewöhnen und sich einzuleben. Außerdem verbessert sich durch diese Maßnahme in der Anfangszeit die Besetzung der Klasse mit Lehrer_innenstunden, was eine intensivere Begleitung der neuen Schüler_innen und gezielte Diagnostik ermöglicht.

3.5.2 Übergänge in andere Klassen/Stufen

Innerhalb ihrer Schulzeit stehen für die Schüler_innen mehrere Wechsel in andere Klassen und Stufen an. Um sicherzustellen, dass alle wichtigen Informationen zu jedem/jeder einzelnen Schüler_in an das neue Klassenteam weitergegeben werden, finden sowohl vor den Sommerferien als auch bei Bedarf am Ende der Sommerferien verbindliche Übergabegespräche statt. Anhand einer Checkliste erläutert eine Lehrkraft des abgebenden Klassenteams einer Lehrkraft des aufnehmenden Teams alle wichtigen Informationen zu dem/der jeweiligen Schüler_in (siehe Anlage 4 Checkliste Übergabe HHS).

3.5.3 Übergang aus der Schule in das Arbeitsleben

Die Rahmenbedingungen und Maßnahmen beim Übergang aus der Schule in das nachschulische Leben finden sich im Curriculum der Berufspraxisstufe.

Das Vertretungskonzept der Schule sichert den Unterricht und die Betreuung von Schülern und Schülerinnen, in deren Klassen durch fehlende Lehrkräfte Vertretungsbedarf entsteht. Für jede_n Schüler_in legt das Klassenteam eine Aufteilklasse fest, in die diese_r wechselt, wenn die eigene Klasse nicht besetzt ist. Wichtige Informationen werden mit einer individuellen Aufteilkarte (siehe Anlage 5 Aufteilkarten HHS) an die Aufteilklasse weitergegeben.

Darüber hinaus wird ein Bereitschaftsdienst eingesetzt, wenn innerhalb einer Stufe mehr als eine Klasse aufgeteilt werden muss. Es übernimmt dann eine Lehrkraft als Vertretung den Unterricht in einer der unbesetzten Klassen.

An der Heinrich-Hanselmann-Schule arbeitet ein erheblicher Teil des Kollegiums in Teilzeit. Um diesem Rechnung zu tragen gibt es an der Heinrich-Hanselmann-Schule ein Teilzeitkonzept, welches die verschiedenen schulischen Bereiche regelt (siehe Anlage 6 Teilzeitkonzept HHS).

4 Organisation der Zusammenarbeit

Die effektive und kooperative Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden der Heinrich- Hanselmann-Schule aus den verschiedenen pädagogischen und therapeutischen Berufsfeldern, den Eltern und außerschulischen Institutionen ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die gelungene Förderung aller Schüler_innen und erfolgt in verschiedenen Gremien.

Für die Heinrich-Hanselmann-Schule, als ein für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vergleichsweise großes System, ist die Struktur der schulinternen Kooperation ein wichtiges Element. Das Herstellen von Transparenz hinsichtlich der Ziele und Kompetenzen der Gremien bzw. Arbeitsgruppen ist uns ein wichtiges Anliegen. Ebenso ist dies eine Zusammenarbeit, die organisatorisch effektiv und inhaltlich soweit wie möglich im Konsens stattfindet.
Die Arbeit der schulinternen Gruppen und Gremien erfolgt im Rahmen der schulgesetzlichen Vorgaben wie nachfolgend dargestellt.

4.1.1 Schulleitung

Die Rolle und die Aufgaben der Schulleitung sind im Schulgesetz NRW sehr genau beschrieben und bedürfen an dieser Stelle keiner Neuauflistung. Aus dem vorliegenden Geschäftsverteilungsplan (siehe Anlage 7 Geschäftsverteilungsplan HHS) geht die Zuständigkeit für die inneren Angelegenheiten der Schule hervor. Von entscheidender Bedeutung für das Profil und die Entwicklung einer Schule ist die Ausgestaltung des Schulleitungshandelns, welches in der Heinrich-Hanselmann-Schule durch folgende Faktoren bestimmt ist:

  1. Das Schulleitungsteam fühlt sich in hohem Maße verantwortlich für das Wohl und die Sicherheit aller Schüler_innen und aller Mitarbeitenden.
  2. Das Schulleitungsteam steht in intensivem Dialog miteinander und bringt klare und eindeutige Zielvorstellungen mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Schule ein.
  3. Die Schulleitung lässt Freiheit für die Entwicklung und Ausgestaltung von Konzepten, indem sie die Arbeit der schulischen Gremien fördert. Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Steuergruppe spielt hier eine entscheidende Rolle.
  4. Die Schulleitung fördert ausdrücklich Teamarbeit und Teamgeist als wesentliche Grundlage für die Erreichung von jährlich neu zu vereinbarenden Zielen.
  5. Die Schulleitung führt die Schule im Dialog mit allen Mitarbeitenden.
  6. Fehler sind zu vermeiden, aber möglich und menschlich. Wichtig ist der offene Dialog darüber und die gemeinsame Bearbeitung und Wiedergutmachung. Dies spiegelt sich in einer weiter zu entwickelnden Feedbackkultur.

Die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von gutem Unterricht und somit die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung an unserer Gesellschaft ist in besonderer Weise abhängig von einer gelingenden Kooperation aller beteiligten Akteure. Hier sieht sich die Schulleitung der Heinrich- Hanselmann-Schule in einer besonderen Rolle und Funktion als Ansprechpartner, Vermittler und verlässlicher Kooperationspartner.

4.1.2 Präsenzzeit

Besprechungen, Konferenzen und Gremien finden an der Heinrich-Hanselmann-Schule an einem festen Tag während einer sogenannten Präsenzzeit statt. Diese beginnt montags um 14.30 Uhr und endet um 16.30 Uhr. Gesamtkonferenzen enden in der Regel spätestens um 17 Uhr. Der Unterricht endet montags nach dem Mittagessen um 14 Uhr. Die Teilnahme an den Präsenzzeiten ist für das Kollegium verpflichtend - Teilzeitkräfte nehmen proportional zu ihrer Stundenzahl daran teil.

In der Präsenzzeit finden in wechselnden zeitlichen Abständen und dadurch unterschiedlicher Häufigkeit Teambesprechungen, Stufenkonferenzen, Gesamtkonferenzen und Fachgruppen statt. Zusätzlich gibt es sogenannte Offene Präsenzzeiten. Diese Zeiten stehen zur Verfügung für Aufgaben und Besprechungen aller Art, die sonst zu anderen Zeiten stattfinden müssten. Hierzu zählen Gottesdienstvorbereitung, kollegiale Fallberatung, Absprachen und Unterrichts-vorbereitung von klassenübergreifenden Angeboten, zusätzliche Team-besprechungen, pädagogischer Austausch, Materialbestellung und -austausch.

Die Ergebnisse sämtlicher Arbeitsgruppen, Teams und Gremien werden in einem festgelegten Protokollformat gesichert und stehen über die dienstliche Online-Plattform Office 365 allen Beteiligten zur Verfügung. Die Präsenzzeit ermöglicht eine besondere Kommunikationskultur an unserer Schule, die entstanden ist, aus dem Bedürfnis und der Notwendigkeit an wesentlichen Themen und Zielen der Unterrichts- und Schulentwicklung gemeinsam vor Ort zu arbeiten und dafür einen wöchentlichen Zeitraum festzulegen. Indem viele Gruppen und Gremien parallel arbeiten, ergeben sich gute Möglichkeiten eines vernetzten Arbeitens. Seit Bestehen der Präsenzzeit erfährt die Entwicklung der Schule eine konstruktive Dynamik, die für die Schüler_innen eine Verbesserung der Unterrichtsqualität bedeutet.

4.1.3 Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist das Gremium, in dem das Gesamtkollegium zusammenkommt, um alle wichtigen Angelegenheiten der Schule zu beraten. Themen, die die Schulentwicklung betreffen, werden vorgestellt, diskutiert und ggf. dazu Beschlüsse gefasst. Sämtliche andere Gremien der Schule bringen Themen ein oder berichten über ihre Arbeit.

In diesem Rahmen werden auch Information weitergegeben und Absprachen zu organisatorischen Belangen getroffen. Die Gesamtkonferenz kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Sie tagt im Rahmen der Präsenzzeit.

4.1.4 Stufenkonferenz

Ebenfalls im Rahmen der Präsenzzeit tagen die Stufenkonferenzen. Hier treffen sich jeweils intern die Kolleg_innen der Unter-, Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufe, um Themen zu besprechen, die besonders relevant für die jeweilige Stufe sind und um organisatorische Absprachen zu treffen, z.B. über stufeninterne klassenübergreifende Unterrichtsangebote, Feiern, kollegiale Fallberatung oder Klassenzusammensetzung etc. Jede Stufe wählt eine_n Stufenkoordinator_in, die/der die Stufenkonferenz leitet.
Knapp zwei Wochen vor den Stufenkonferenzen treffen sich alle Stufenkoordinator_innen mit der Schulleitung, um die Inhalte der Stufenkonferenzen vorzubereiten. Hier werden die notwendigen Informationen über die Tagesordnungspunkte ausgetauscht und ggf. Arbeitsaufträge für die Stufen erteilt. Eine Woche nach den Stufenkonferenzen trifft sich dieses Gremium wieder, um die jeweiligen Ergebnisse aus den Stufenkonferenzen auszuwerten.

4.1.5 Fachgruppe

Gemäß dem Schulgesetz des Landes NRW haben Förderschulen die Möglichkeit durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen zu verzichten. Dies hat zur Folge, dass die Lehrerkonferenz die Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit übernimmt. An der Heinrich- Hanselmann-Schule wurde von dieser Vorgehensweise Gebrauch gemacht und um dem Rechnung zu tragen und zur weiteren Arbeit an der Schulentwicklung Fachgruppen eingerichtet. Diese tagen etwa sechs Mal im Schuljahr im Rahmen der Präsenzzeit. Inhalte können hierbei nicht nur aus den klassischen Unterrichtsfächern stammen, sondern auch Themen wie zum Beispiel Umgang mit herausforderndem Verhalten oder Unterstützte Kommunikation sein.

Zu Beginn des Schuljahres erhält jede Fachgruppe einen konkreten Arbeitsauftrag durch die Gesamtkonferenz. Entweder geschieht dies durch Antrag der Fachgruppe selbst, es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Gesamtkonferenz ein Anliegen im Sinne der Schulentwicklung an eine Fachgruppe richtet oder um dies zu bearbeiten eine Fachgruppe zu diesem Thema neu gegründet wird.

4.1.6 Klassenteam

An der Heinrich-Hanselmann-Schule arbeiten wir in der Klasse in Teams. Die Teams setzen sich aus Sonderschulpädagogen_innen, Fachlehrer_innen, Lehramtsanwärter_ innen und ggf. Studierende im Praxissemester zusammen. Sie werden ggf. unterstützt von FSJler_innen, Bundesfreiwilligendienstleistenden und Schulbegleiter_innen.

Die phasenweise Anwesenheit von zwei oder drei Lehrer_innen ermöglicht Team- Teaching, Unterricht in Kleingruppen und Einzelförderung. Im Team werden Absprachen zum Tagesgeschäft, zum pädagogischen Vorgehen, zu Förderplänen, Zeugnissen und anderen schriftlichen Berichten getroffen. Des Weiteren werden organisatorische Aufgaben gemäß einer verbindlichen Übersicht über Verantwortlichkeiten im Klassenteam besprochen und unter den Teammitgliedern aufgeteilt.

Im Hinblick auf die Zusammenstellung der Klassenteams erfolgt frühzeitig eine Abfrage zu Wünschen und der Kolleg_innen. Wesentlicher Bestandteil der Teamarbeit ist Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeit zur Kommunikation, Kompromissbereitschaft, Toleranz, Offenheit und Kritikfähigkeit und sich mit seinen Ressourcen (Kompetenzen, Vorlieben und Grenzen) in den Schulalltag einzubringen.

4.1.7 Steuergruppe

Die Steuergruppe der Heinrich-Hanselmann-Schule als Motor der Schulentwicklung besteht aus fünf Mitgliedern der Lehrer_innenkonferenz, die jeweils für drei Jahre gewählt werden und der Schulleitung. Die Mitglieder der Steuergruppe sollten möglichst alle Bereiche der Schule abbilden und an der Weiterentwicklung der Schule interessiert sein. Die Steuergruppe “steuert” Prozesse der Schulentwicklung, indem sie Anstöße und Aufträge von der Lehrer_innenkonferenz, der Schulleitung und der Schulaufsicht aufnimmt. Manche Aufträge bearbeitet die Steuergruppe selbst für andere koordiniert sie die Bearbeitung. Arbeitsaufträge können sich auf die Themen Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung und Fortbildungsplanung/ Personalentwicklung beziehen. Grundlage sind auf allen Ebenen Zielvereinbarungen, deren Formulierung die Steuergruppe vorbereitet. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden durch die Steuergruppe begleitet und nach einem festgelegten Zeitraum evaluiert.

Arbeitsgrundsätze der Steuergruppe sind:
Transparenz – alle Protokolle sind für das gesamte Kollegium einsehbar, die Steuergruppe erstattet regelmäßig Bericht in der Lehrer_innenkonferenz;
Kontinuität und abgestimmtes Vorgehen – die Steuergruppe tagt in regelmäßigen und zeitnahen Abständen;
Verlässlichkeit - die Einhaltung von Absprachen und Terminen hat hohe Priorität;
Qualität - Arbeitsergebnisse werden im kritisch-kollegialen Dialog ausgetauscht und optimiert;
Arbeitsfreude – Humor und Freude über Gelungenes erleichtern die Bearbeitung von oftmals komplexen Prozessen und motivieren zu hohem Energieeinsatz. Die Rolle der Schulleitung in der Steuergruppe ist zwar bestimmt durch die Hauptverantwortung für alle Schulentwicklungsprozesse, dennoch schließt dies eine dialogische Zusammenarbeit auf Augenhöhe nicht aus. Die Schulleitung gibt der Steuergruppe Rückhalt in der Kooperation mit allen wichtigen schulischen Entscheidungsgremien und sichert einen entsprechenden Arbeitsrahmen.

4.1.8 Aktuelle Runde

Die Aktuelle Runde findet etwa einmal monatlich dienstags 15 Minuten vor Schulbeginn statt. Sie dient der Weitergabe aktueller Informationen durch die Schulleitung. Es nimmt aus jeder Klasse eine Lehrkraft teil. Die nicht anwesenden Teamkolleg_innen informieren sich anhand der schriftlichen Notizen.

Die Erfüllung der schulgesetzlichen Vorgaben zu Mitwirkung und Partizipation ist eine selbstverständliche Pflicht. Dennoch sind die besonderen Bedingungen einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu berücksichtigen und unter Berücksichtigung der hier gegebenen Bedingungen zu übersetzen. Insbesondere die Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten aller Schüler_innen stellt ein sehr wichtiges Entwicklungsziel dar.

4.2.1 Schulkonferenz

Die Schulkonferenz der Heinrich-Hanselmann-Schule setzt sich zusammen aus drei Vertreter_innen des Kollegiums und drei Elternvertreter_innen. Der/die Schülersprecher_in nimmt abhängig von der Themenstellung beratend teil und wird von einer Verbindungslehrkraft begleitet. Die Schulleitung und die stellvertretende Schulleitung nehmen beratend teil. Entsprechend der schulgesetzlichen Vorgaben entscheidet bei Stimmengleichheit das Votum des Schulleiters. Schulleitung oder stellvertretende Schulleitung führen den Vorsitz. Die Schulkonferenz ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Schule. Die hier behandelten Themen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

4.2.2 Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft der Heinrich-Hanselmann-Schule setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, die eine_n Vorsitzende_n und drei Stellvertretungen sowie drei Vertreter_innen für die Schulkonferenz wählen. Die Schulleitung und die stellvertretenden Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen mit beratender Stimme teil. Die Schulpflegschaft tagt auf Einladung der/des Vorsitzenden. Sie versteht sich als Diskussionsforum für alle Themen der Eltern und Schüler_innen. Die Schulpflegschaft stellt Anfragen an den Schulträger und kann Anträge in die Schulkonferenz einbringen, sie gibt Informationen der Schulleitung und Diskussionsergebnisse an die übrige Elternschaft weiter.

4.2.3 Lehrerrat

Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Die Aufgabenbereiche des Lehrerrates betreffen die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsatmosphäre sowie die Beratung und Vermittlung für und zwischen Kolleg_innen und Schulleitung. Bei Fragen, Schwierigkeiten und Wünschen wenden sich Kolleg_innen und Schulleitung an den Lehrerrat. Neue Kolleg_innen werden eingeladen, damit sich der Lehrerrat mit seinen Aufgabenbereichen vorstellen kann. Besteht aus Sicht des Lehrerrates Beratungs-, Informations- oder Schlichtungsbedarf, kann der Lehrerrat auch selbstständig Kolleg_innen/Schulleitung ansprechen.
Bei Beratungsbedarf erfolgt eine Einladung zu einem vertraulichen Gespräch, bei dem das Thema bzw. die Erwartungen abgeklärt werden. Nach einer anschließenden internen Lehrerratsbesprechung ergeben sich folgende Möglichkeiten: Vermittlung und Begleitung/Moderation eines Gespräches mit den Konfliktpersonen und/oder SL oder Vermittlung einer Beratung durch andere oder Vermittlung zum Bezirkspersonalrat.
Der Lehrerrat der HHS besteht aus fünf Mitgliedern und trifft sich einmal wöchentlich. Die Besprechungen werden protokolliert. In regelmäßigen Abständen trifft sich der Lehrerrat mit der Schulleitung. Der Lehrerrat trifft sich zweimal jährlich mit den anderen Lehrerräten der Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises zum Netzwerktreffen der Lehrerräte um sich auszutauschen. Der Lehrerrat erstellt und aktualisiert das A-Z für LehrerInnen (siehe Anlage 8 A – Z für Lehrer_innen HHS). Zum Schuljahresende erhält das Kollegium den Jahresbericht. Der Lehrerrat sammelt weiterhin Adressen von Ansprechpartnern für Kolleg_innen und unterstützt bei der Suche nach Ansprechpartnern. Auch an der Einstellung von Vertretungskräften ist der Lehrerrat beteiligt und erarbeitet Kriterien, nach denen Vertretungslehrer_innen eingestellt werden.
Jedes Mitglied nimmt zu Beginn seiner Tätigkeit an einer Basisqualifikation für Lehrerräte teil, weitere Vertiefungsfortbildungen erfolgen nach Bedarf. Die Teilnahme an Fortbildungen für Lehrerräte wird ermöglicht. Der Lehrerrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch noch nach Beendigung der Amtszeit weiter (vgl. § 62 Abs. 5 Satz 2 & 3 SchulG).

4.2.4 Schülerrat

Der Schülerrat der Heinrich-Hanselmann-Schule setzt sich zusammen aus den Klassensprecher_innen aller Klassenstufen sowie ihren Vertreter_innen und wird jedes Schuljahr neu gewählt. Das Mitarbeiten im Schülerrat soll ein Mitdenken, Mitreden und Mitentscheiden anregen, welches durch die Verbindungslehrer_innen begleitet und in umsetzbare Entschlüsse gelenkt wird. Der Schülerrat hat die Aufgabe, die Interessen aller Schüler_innen der Schule zu vertreten. In regelmäßigen Abständen und bei Bedarf treffen sich die Mitglieder mit ihren Verbindungslehrer_innen und überlegen gemeinsam, wie sie das Schulleben aktiv gestalten und/oder verändern können (z.B. Schülerdisco, Bücherei, Anregung der Anschaffung von Spielgeräten, Wünsche für die Projektwoche etc.). Es werden Meinungsbilder erstellt oder Themen, wie z.B. das alljährliche Karnevalsmotto, demokratisch festgelegt. Auch können alle Klassen Themen oder Probleme an den Schülerrat weitergeben.
Dieser diskutiert, erarbeitet Ideen und gibt Lösungsvorschläge. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden durch den Schülerrat zwei Verbindungslehrer_innen gewählt (eine männliche und eine weibliche Lehrkraft). Themen der Schüler_innen werden besprochen und bei Bedarf an Schulleitung und die jeweilige Konferenz weitergegeben. Ebenso wählt der Schülerrat einen Schülersprecher oder eine Schülersprecherin und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin. Diese tragen bei Bedarf die Anregungen und Wünsche an die Schulleitung bzw. das Kollegium weiter, verteilen Protokolle und Einladungen, informieren über die aktuelle Arbeit im Schülerrat und vertreten die Schülerschaft bei Schulveranstaltungen wie z.B. der Karnevalssitzung. Ziel der Schülerratsarbeit ist es Verantwortung für die Schule zu übernehmen, Ideen zu entwickeln und am Schulentwicklungsprozess mitzuwirken.

4.2.5 Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG)

Neben den amtlich festgesetzten Pflichten und Aufgaben der AfG wie sie in der BASS vorgegeben sind, sind die wichtigsten Handlungsfelder an der HHS:

  • das Bereitstellen von Gesprächsangeboten und Lösungsansätzen zu Fragen der Gleichstellung bei Konflikten, die ihre Ursache möglicherweise in traditionell geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen haben
  • die Kooperation mit außerschulischen Beratungsstellen
  • das Beobachten und Begleiten aller schulischen Abläufe im Hinblick auf gender- und rollenspezifische Fragestellungen
  • die Beantwortung von Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie z.B. beim Thema Teilzeit (ein Präsenzordner „Gleichstellung“ mit vielen Informationen zum Thema steht im Lehrerzimmer zur Verfügung.)
  • das Initiieren von Aktionen zum Thema Gleichstellung z.B. „Girl's day“
  • die Mitarbeit an der Schulentwicklung durch Stärkung einzelner Aspekte zum Thema Lehrer_innengesundheit unter Gleichstellungsgesichtspunkten

5 Unterricht

Neben dem Fachunterricht, für den teilweise eigene Curricula entwickelt wurden, spielen die einzelnen Entwicklungsbereiche im Unterricht immer eine wichtige Rolle. Eine individuelle Förderplanung unter Berücksichtigung von Fachinhalten und Entwicklungsbereichen ist Grundlage für guten Unterricht an der Heinrich-Hanselmann-Schule. Ebenso ermöglichen spezielle Förderangebote im Rahmen des Unterrichts eine stark individualisierte Förderung aller Schüler_innen.

Alle Schüler_innen unserer Schule haben den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schülerschaft unserer Schule ist jedoch durch eine starke Heterogenität gekennzeichnet:

  • schwer mehrfachbehinderte Schüler_innen, bei denen die Sicherung existenzieller Grundbedürfnisse im Vordergrund steht
  • Schüler_innen, die relativ selbstständig und leistungsstark sind
  • Schüler_innen mit Verhaltensweisen, die dem autistischen Spektrum zuzuordnen sind
  • Schüler_innen mit herausfordernden Verhaltensweisen

Um dieser Heterogenität Rechnung zu tragen, wird das Prinzip der durchgängigen Differenzierung und individuellen Förderung in besonderem Maße verfolgt (vgl. Förderplanung). Durch Rhythmisierung, Strukturierung, Visualisierung und verschiedene Methoden der Unterstützten Kommunikation können die Schüler_innen sich besser und selbstständiger orientieren, Lerninhalte und Unterrichtsziele werden transparent und überschaubar.

Durch eine Vielzahl an Sozial- und Organisationsformen wird sowohl fachspezifischen als auch sozialen Lerninhalten entsprochen. Aufgrund der Heterogenität der Schülerschaft erfolgt der Unterricht in der Klasse mit differenzierten Aufgabenstellungen, orientiert an der individuellen Lernausgangslage. Dabei sind neben der Arbeit mit der Großgruppe auch die Kleingruppen-, Partner- und Einzelarbeit vertreten.

Phasen von Einzelförderung bieten für viele Schüler_innen die Möglichkeit, in enger Begleitung einer Lehrkraft die Konzentration auf den Lerninhalt zu richten und in ihrem individuellen Tempo zu lernen und zu arbeiten. Die Gelegenheit, sich ganz auf eine_n Schüler_in einzustellen, unterstützt ebenso den Auf- und Ausbau von Lernmotivation. So werden Kompetenzen angebahnt, die helfen können, im weiteren Verlauf souveräner im Klassenverband mitzuarbeiten. Einzelförderung ermöglicht es den Lehrkräften aber auch, förderdiagnostische Fragen schneller und effektiver zu klären.

Neben dem Klassenunterricht findet auch Unterricht für leistungshomogenere Schülergruppen in klassen- und stufenübergreifenden Angeboten statt. Außerdem gibt es Arbeitsgemeinschaften (AGs), die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, an unterschiedlichen Angeboten entsprechend ihrer Interessen teilzunehmen. Im Gegensatz zum Arbeiten und Lernen im Klassenverband haben die Schüler_innen hier die Möglichkeit, außerhalb des gewohnten Verbandes neue Beziehungen zu erproben und sie werden dadurch in ihrer Flexibilität gefördert.

An unserer Schule wird zieldifferent unterrichtet. Das heißt, dass jede_r Schüler_in sowohl bei den Entwicklungsbereichen als auch bei den Fachinhalten individuelle Lernvoraussetzungen hat und somit unterschiedliche Ziele und Kompetenzen, die er/sie erreichen kann und soll. Diese Ziele lassen sich nicht in Noten ausdrücken oder mit dem Prädikat “bestanden” oder “nicht bestanden” versehen. An der Heinrich-Hanselmann-Schule wird in regelmäßigem Turnus der Lernstand der Schüler_innen erhoben und neue, individuelle Ziele festgelegt. Im Bereich der Entwicklungsaspekte ist die Förderplanung, die Umsetzung konkreter Maßnahmen und anschließende Evaluation das angewandte Instrument der Leistungsüberprüfung.

Im Bereich der Fachinhalte und Fachziele spielt die Unterrichtsplanung, -beobachtung und -nachbereitung eine große Rolle.
Auf Grundlage diagnostischer Ergebnisse und intensiver Beobachtung können die Lehrkräfte die Kompetenzen der Schüler_innen einschätzen und daraus die nächsten Entwicklungsschritte ableiten. Die Erkenntnisse werden bei den Teamsitzungen nachbereitet und am Ende des Schuljahres in Form eines Textzeugnisses festgehalten. Das Zeugnis gliedert sich in zwei Bereiche. Der erste Abschnitt beschreibt und bewertet die Kompetenzen und Weiterentwicklungen in den Entwicklungsbereichen und bezieht sich unter anderem auf die im Schuljahr festgelegten und evaluierten Förderziele. Der zweite Abschnitt ist in die unterschiedlichen Unterrichtsfächer gegliedert. Hier werden den Fächern entsprechende Fachkompetenzen benannt und bewertet.

Zu Beginn jedes Schuljahres werden für alle Schüler_innen individuelle Förderpläne geschrieben. Das bedeutet, dass jede_r Schüler_in mindestens zwei Förderziele erhält. Die Förderziele werden anhand des aktuellen Bedarfs eines Jeden individuell formuliert. Förderziele berücksichtigen immer die Entwicklungsbereiche und sind kleinschrittig und überprüfbar formuliert. An der Heinrich-Hanselmann-Schule unterliegt die Förderplanung bestimmten Regeln, die gewährleisten sollen, dass sich jede_r Schüler_in entsprechend des individuellen sonderpädagogischen Förderbedarfes gezielt weiterentwickeln kann (siehe Anlage 10 Förderplanung HHS).

An der Heinrich-Hanselmann-Schule werden unterschiedliche Fächer unterrichtet: Mathematik, Sprache, Sachunterricht, musisch-ästhetische Erziehung (Musik, Kunst, Tanz, Theater, Textilgestaltung, Tonwerken), Sport und Bewegung, Schwimmen, Werken, Hauswirtschaft, Religion.

5.4.1 Mathematik

Das entsprechende Curriculum befindet sich unter Anlage 11 Curriculum Mathematik HHS.

5.4.2 Sprache und Kommunikation

Das entsprechende Curriculum befindet sich unter Anlage 12 Curriculum Sprache HHS.

5.4.3 Sachunterricht

Das entsprechende Curriculum befindet sich unter Anlage 13 Curriculum Sachunterricht HHS.

5.4.4 Sexualerziehung

Das entsprechende Curriculum befindet sich unter Anlage 14 Curriculum Sexualerziehung HHS.

5.4.5 Medienerziehung

Didaktische Überlegungen In unserer Lebensumwelt sind Neue Medien und Internet fest verankert. Sie begegnen uns in allen Lebensbereichen, sie sind Teil unseres gesellschaftlichen Lebens, beeinflussen die Bereiche Technik, Wirtschaft, aber auch Kultur, Bildung und Freizeit. Wir müssen unsere Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit diesen Medien in einer angemessenen, ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Begegnungsform unterstützen. Dadurch eröffnen sich neue Möglichkeiten und Perspektiven sowohl in der unterrichtlichen Arbeit als auch in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung, Kreativität, Gestaltung und Arbeitsleben.

Das Internet mit seiner Vielschichtigkeit hat unser tägliches Leben inzwischen durchdrungen. Es ist für einen Großteil der Bevölkerung die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, sich Informationen zu beschaffen. Immer mehr Abläufe der Selbstverwaltung setzen inzwischen den Zugang zum Internet voraus oder erleichtern ihn erheblich. Im Umkehrschluss kann gesagt werden, dass ein eingeschränkter Zugang zum Internet eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten würde.

Neue Medien bieten unseren Schülerinnen und Schülern zusätzliche Zugangsformen in vielen Bereichen. Sie ermöglichen einen visuellen sowie auditiven Zugang, der die Kinder und Jugendlichen anspricht und motiviert. Zum einen kann dadurch Entlastung ermöglicht werden, indem beispielsweise Texte vorgelesen oder Internetseiten beliebig vergrößert werden können. Zum anderen bieten visuelle und auditive Signale wie Blinken, Töne, Klatschen, Lob usw. innerhalb von Lernprogrammen eine direkte Rückmeldung und Motivation für den Lernenden. Generell ist der Umgang mit Medien geprägt von einer unmittelbaren Ursache-Wirkung-Beziehung: Die Schülerinnen und Schüler erleben sich in einer aktiven Rolle und erhalten eine direkte Reaktion. Dies gepaart mit spielerischem Lernen kann zu längeren Konzentrations- und Arbeitsphasen führen.

Weitere Vorteile liegen in der Lernortungebundenheit, die den Schülerinnen und Schülern ein Lernen im Liegen, Sitzen und Stehen an den unterschiedlichsten Orten ermöglicht sowie in der Produktion von “perfekten” Ergebnissen, sodass Schwierigkeiten in den Bereichen Zeichnen, Schriftbild oder Rechtschreibung durch Medien kompensiert werden können.

Die unüberschaubare Weite des Internets bietet unseren Schülerinnen und Schülern zudem viele Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Sie müssen aber ebenso lernen, die Gefahren dieses Mediums einzuschätzen und kritisch mit den Angeboten umzugehen.

Nutzung von neuen Medien

Die Nutzung von Neuen Medien ist wie alle Lernbereiche abhängig von individuellen Kompetenzen und Zielen der Schülerinnen und Schüler. Wichtige Anwendungsbereiche sind:

  • Handhabung: Die Schülerinnen und Schüler erlernen die Nutzung von Computer und Tablet als Arbeitsgerät. Dazu gehören allgemeine Kenntnisse wie das Bedienen von Tastatur und Maus, An- und Ausschalten, Nutzung von Datenträgern oder das Öffnen von Dateien. Des Weiteren erlernen sie den Umgang mit Office (z.B. Verfassen von Texten, Änderung von Schriftart/- größe/-farbe, Copy/Paste, Einfügen von Tabellen und Bildern, Speichern von Dateien) und Zeichenprogrammen (z.B. Farb-, Pinsel- und Toolauswahl).
  • Lernprogramme: Sie dienen in unserem Schulleben vor allem dem Training im Bereich der Kulturtechniken. Programme wie Budenberg ermöglichen den Schülerinnen und Schülern ein möglichst selbstständiges Lernen mit vielfältigen, spielerischen Lernaufgaben über visuelle und auditive Zugänge. Zudem lassen sich zu jedem Themenbereich eigene kleine Lernapps über Portale wie learningapps.org schnell erstellen.
  • Informationsbeschaffung: Im Web können Schülerinnen und Schüler Informationen über Schul- sowie Alltagsthemen sammeln. Sie üben den Umgang mit Suchmaschinen wie Google zu Recherchezwecken, lernen Informationsseiten speziell für Kinder und Jugendliche oder in leichter Sprache kennen oder nutzen YouTube zur Recherche und Unterhaltung. Auch Informationen zur selbstständigen Orientierung wie Fahrpläne und –karten können online abgerufen werden.
  • Freizeitgestaltung: Neue Medien als Mittel zur Unterhaltung haben in unserer Schule ebenfalls ihren Raum. So gibt es immer wieder freie Zeiten, in denen sich Schülerinnen und Schüler auf Youtube Videos anschauen und Musik hören können, online spielen oder Fotos und Videos aufnehmen und bearbeiten.
  • Sicherer Umgang: Unsere Schülerinnen und Schüler müssen für mögliche Gefahren im Internet sensibilisiert werden. Wichtige Themenbereiche sind z.B. sichere Passwörter, Weitergabe persönlicher Daten, Viren, soziale Netzwerke und Cybermobbing.

Kompetenzkonzept

Zurzeit existiert noch kein allgemeines Medienkompetenzkonzept für die HeinrichHanselmann-Schule. Für die Zukunft ist ein Konzept zur Vereinheitlichung der Arbeit mit Neuen Medien geplant, das sich an zu erwerbenden Kompetenzen orientiert, die Bedeutung für das spätere Arbeitsleben und die Teilhabe an der von Neuen Medien durchdrungenen Lebenswelt haben.

Ausstattung

Zurzeit sind bis auf wenige Ausnahmen alle Klassen mit einem Computer mit Internetzugang ausgestattet. Die Hardware wird im Rahmen des Medienentwicklungsplans des Rhein-Siegkreises im Abstand mehrerer Jahre erneuert und auf einen ergonomisch angemessenen Stand gebracht. Besondere Eingabegeräte können je nach Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler individuell angeschlossen werden.

Als Lernsoftware dienen in erster Linie die Lernpakete Budenberg und Lernwerkstatt. Weiterhin gibt es einige Lernprogramme aus dem Bereich UK, die eine differenzierte Eingabe über Hilfsmittel wie Taster zulässt. Entsprechende Eingabeadapter stehen bisher nur wenige zur Verfügung.

Im Bereich der Textproduktion stehen LibreOffice sowie mit Multitext eine vielfältig anpassbare Software ebenfalls aus dem Bereich UK zur Verfügung. Zur Präsentation innerhalb der Klassenräume stehen zurzeit zwei Beamerwagen mit jeweils einem Notebook und einer Dokumentenkamera zur Verfügung sowie zwei ausleihbare Einzelbeamer und zwei Fernsehwagen. Die Ausstattung der Klassen mit Deckenbeamern ist geplant.

Ein Notebookwagen mit vier Notebooks steht zur Verfügung, um die Arbeit mit dem PC einer größeren Schülergruppe innerhalb einer Klasse zu ermöglichen. Mit dem CABito steht ein Kiosk-Präsentationsgerät in der Eingangshalle bereit, das den Schülerinnen und Schülern den eigenständigen Abruf von tagesaktuellen Informationen zum Schulalltag ermöglicht.

Der Einsatz von iPads im Unterricht

Durch die Weiterentwicklung der Technologie ergibt sich nun die Möglichkeit, Tablet-PCs im Unterricht mit ganzen Klassen ohne Raumwechsel flexibel einzusetzen. In Lehrerkonferenzen haben wir uns mit dem Einsatz von iPads im Unterricht befasst. Hier wurde deutlich, wie einfach und intuitiv iPads zu handhaben sind. Der Aufforderungscharakter der Tablet-PCs war selbst bei technisch nicht so versierten Lehrkräften sehr hoch. Die Kurse zur Einführung des iPads waren durch interessierte Kolleginnen und Kollegen gut besucht. Schon nach kurzer Nutzung war die erste Scheu überwunden, die Neugier geweckt und das Interesse am Einsatz von neuen Medien im Unterricht um ein Vielfaches gesteigert.
Weiterhin kennen einige unserer Schülerinnen und Schüler sich im Umgang mit SmartPhones und Tablet-PCs aus, da diese einen hohen Aufforderungscharakter haben, so dass der Einsatz solcher Medien schnell sehr effektiv sein kann.

Im Vergleich zum PC und zu Notebooks bietet das iPad zahlreiche Vorteile:

  • Die iPads sind handlich und leicht im Umgang.
  • iPads sind überall nutzbar– im Klassenraum, in der Turnhalle, an außerschulischen Lernorten.
  • Die ganze Klasse kann gleichzeitig mit dem iPad arbeiten.

Partner- und Gruppenarbeiten mit einem Gerät bereiten keine Probleme Das iPad ist kabellos zu nutzen mit sehr langer Akku- Laufzeit, direkt einsatzbereit. Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler können im Anschluss einfach präsentiert werden. Im Gegensatz zum PC sind iPads multimedial einsetzbar. Neben Recherche im Internet, der Text- und Grafikbearbeitung können auch Fotos, Filme und Audiodateien erstellt und präsentiert werden. Diese Einsatzmöglichkeiten eröffnen die unterschiedlichsten Umsetzungen im Unterricht.

Einsatzmöglichkeiten in den Unterrichtsfächern

Deutsch
Schülerinnen und Schüler können anhand der Apps Texte verfassen, bearbeiten, gestalten und anschließend präsentieren. Texte können von den Schülerinnen und Schülern am iPad in Gruppen oder über Apple-TV im Klassenverband gemeinsam überarbeitet werden. Die Vorlesefunktion ermöglicht es auch nicht lesenden Schülerinnen und Schülern Textinhalte zugänglich zu machen. Mit Hilfe der Aufnahmefunktionen können Rollenspiele gefilmt, Hörspiele aufgenommen und Texte verklanglicht werden.

Mathematik
Mittels Apps arbeiten die Schülerinnen und Schüler an Rechenoperationen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden. Viele der Apps geben den Schülerinnen und Schülern direkte Rückmeldungen (Signal; ikonisch) zu den bearbeiteten Aufgaben. Dies ermöglicht es bestimmten Schülergruppen selbstbestimmter an Aufgaben zu arbeiten. Der Lehrkraft bieten viele Apps die Möglichkeit den Lernfortschritt in Bearbeitungsprotokollen nachzuvollziehen und so im Anschluss Rechenwege und Lösungen zu erläutern. Eine größere Anzahl von Rechen-Apps mit verschiedenen Übungsaufgaben und Lerninhalten hält den hohen Aufforderungscharakter dieses Mediums aufrecht.

Sachunterricht
Es besteht die Möglichkeit Mindmaps zu erstellen und zu bearbeiten. Themeninhalte lassen sich einfach und lernortsungebunden recherchieren, sammeln, ordnen und bearbeiten von Informationen. Schülerversuche und Naturbeobachtungen lassen sich filmisch dokumentieren oder als Präsentationen erstellen.

Sport/Bewegung
Im Sportunterricht ergeben sich folgende Einsatzmöglichkeiten:

  • (Zwischen-)Reflexionen bei Gruppenarbeiten (z.B. Synchronität bei Tänzen, Akrobatik)
  • Dokumentation von Ergebnissen z.B. Tanz filmen
  • Dokumentationen von Bewegungsabläufen durch Aufnahme und Reflexion von Technikelementen (z.B. im Ballsport, Gerätturnen, bei Schwimmtechniken)

Diese exemplarischen Einsatzmöglichkeiten lassen sich sicherlich im Gebrauch noch erweitern. Auf dem Markt wird eine Vielzahl von Apps angeboten. Diese gilt es stets zu sichten und zu prüfen.

Fortbildung
Die Fachgruppe Neue Medien beschäftigt sich mit der Strukturierung des Themenumfelds Neue Medien, um u.a. Schwerpunkte für mögliche Fortbildungen festlegen zu können.

5.4.6 Sport und Bewegung

Das entsprechende Curriculum befindet sich unter der Anlage 15 Curriculum Sport HHS.

5.4.7 Religionsunterricht

Das entsprechende Curriculum befindet sich unter der Anlage 16 Curriculum Religion HHS.

5.4.8 Hauswirtschaft

Hauswirtschaftlicher Unterricht findet in fast allen Klassen der Heinrich-HanselmannSchule statt. Dazu steht jeder Stufe eine eigene Lehrküche zur Verfügung, die jeweils an die unterschiedliche Körpergröße der Schüler_innen angepasst ist. Es gibt Arbeitsbereiche, die mit dem Rollstuhl unterfahrbar sind. In den Klassen der Unterstufe steht zunächst die gemeinsame Zubereitung eines Frühstücks oder kleinerer Speisen oder Gebäck im Vordergrund. Hierbei lernen die Schüler_innen, sich in der Küche zu orientieren und die notwendigen Hygienemaßnahmen durchzuführen. Sie lernen die verschiedenen Küchengeräte kennen und benennen und erproben erste küchenspezifische Grundfertigkeiten. In der Mittelstufe und Oberstufe werden zunehmend komplexere Gerichte zubereitet und viele Klassen der Oberstufe bereiten an einem Tag der Woche im Hauswirtschaftsunterricht ihr Mittagessen selbst zu. Die Arbeit im hauswirtschaftlichen Bereich ist für die Schüler_innen mit viel Freude verbunden und trägt sehr zur Förderung der Selbstständigkeit im Alltagsleben bei.

Ein weiteres Feld des hauswirtschaftlichen Unterrichts in der Mittelstufe und Oberstufe ist der Schulkiosk. Einmal in der Woche werden hier in der Frühstückspause belegte Brötchen, Getränke und kleine Süßigkeiten zum Verkauf angeboten. Einkauf, Zubereitung, Auf- und Abbau, Verkauf und die Abrechnung werden jeweils von einer Klasse ausgerichtet und durch weitere Schüler_innen der Oberstufe unterstützt. Die Schüler_innen übernehmen dabei bestimmte Arbeitsschritte, z.B. die Brötchenhälften mit Butter zu bestreichen und lernen diese Tätigkeiten zunehmend eigenverantwortlich auszuführen.

In der Berufspraxisstufe können die Schüler_innen ihre erworbenen Fähigkeiten in verschiedenen Praxisgruppen in einem berufsbezogenen Kontext anwenden. Eine solche Praxisgruppe ist z.B. der Mittagsservice, der einmal wöchentlich allen Mitarbeitern_innen und Schüler_innen die Möglichkeit bietet, ein Mittagessen zu bestellen. Die Schüler_innen nehmen morgens die Bestellungen auf, bereiten die entsprechende Menge Essen zu und liefern diese zur Mittagszeit aus. Auch der Bereich der Wäschepflege ist Bestandteil des hauswirtschaftlichen Unterrichts in der Berufspraxisstufe.

5.4.9 Werken

Der Unterricht im Bereich Werken leistet an unserer Schule einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung der Schüler_innen auf eine möglichst weitgehende zukünftige Teilhabe am Arbeitsleben. Die im Fach Werken erworbenen Kompetenzen können darüber hinaus auch für die Freizeitgestaltung genutzt werden. Nach und nach lernen die Schüler_innen, die Arbeitsabläufe für Werkstücke zu planen und Lösungswege für einzelne Handlungsschritte zu finden. Neben drei gut ausgestatteten Werkräumen gibt es in der Heinrich–Hanselmann-Schule einen Maschinenraum mit Kreissäge, Hobelbank, Schleifmaschine, Standbohrmaschinen und verschiedenen Elektrowerkzeugen. Im Maschinenraum können die entsprechend geschulten Lehrkräfte Material für den Unterricht zurechtschneiden und vorbereiten.
Der Lernbereich Werken beginnt bei uns in der Regel ab der Mittelstufe, teilweise nutzen auch schon die Unterstufen den Werkraum für Klassenprojekte. In der Berufspraxisstufe wird der Werkunterricht speziell auf die möglichen Arbeitsbedingungen im späteren Berufsleben ausgerichtet. Im Werkunterricht machen die Schüler_innen wesentliche Grunderfahrungen in den Materialbereichen Holz und Metall sowie in der Oberflächenbehandlung mit Farben, Lacken, Lasuren, Ölen und Wachsen. Bausätze werden teilweise schon in Serienfertigung bearbeitet. Zu den Lerninhalten gehören Orientierung im Werkraum, sachgerechter Einsatz von Werkzeugen und Maschinen, Erlernen spezieller Arbeitstechniken, Erlangen einer Arbeitshaltung, die Ordnung und Sauberkeit sowie Sicherheitsbewusstsein und soziales Lernen umfasst. Ziel ist auch eine weitgehende Selbstständigkeit bei der Anfertigung eines Werkstückes. Der Unterricht im Lernbereich Werken schult somit Handlungs-, Material-, Methoden- und Sozialkompetenz.

Die Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Hanselmann-Schule haben alle einen sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Dies bedeutet, dass neben der Vermittlung eines Fachinhaltes auch immer sonderpädagogische Entwicklungsbereiche berücksichtigt werden müssen. In der modernen Entwicklungspsychologie haben sich fünf Bereiche bzw. Aspekte herauskristallisiert: sensomotorische Aspekte, kommunikative Aspekte, emotionale Aspekte, soziale Aspekte und kognitive Aspekte. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, was die verschiedenen Bereiche inhaltlich bedeuten.

5.5.1 Übersicht Entwicklungsbereiche

Wahrnehmung (Sensomotorische Aspekte):
Umgang und Verarbeitung von Sinneseindrücken (Hören, Sehen, Schmecken, Riechen, Tasten, Raum-Lage-Wahrnehmung und Raum-Lage-Anpassung, Gleichgewicht) Motorik (Sensomotorische Aspekte): Tonus, Grobmotorik z.B. freies Laufen und Treppensteigen, Feinmotorik z.B. Stifthaltung und Auge-Hand-Koordination, Ausführen von Handlungen und Handlungsabfolgen Kommunikation (Kommunikative Aspekte): gesprochene Sprache, Verständigung mit anderen Methoden, Wortschatzerweiterung, Sprachverständnis (siehe unten)
Kognition/Handlungsfähigkeit (Kognitive Aspekte):
Probleme lösen, mehrschrittige Handlungen planen, Aufmerksamkeit, Konzentration, Arbeitstempo, Motivation, Transferfähigkeit, Abstraktionsvermögen Regelverhalten (Kognitive Aspekte, Emotionale Aspekte, Soziale Aspekte): Absprachen einhalten, Regeln verstehen, Regeln auf die Situation beziehen, Empathie, sich Hilfe holen
Emotionalität/soziale Beziehung
(Emotionale Aspekte, Soziale Aspekte):
Kontakte gestalten, Freundschaften pflegen, Dinge gemeinsam tun, Empathie, Distanz und Distanzlosigkeit, die eigenen Grenzen kennen, die Grenzen seines Gegenübers erkennen und wahren Selbstständigkeit (Kognitive Aspekte, Emotionale Aspekte, Motorische Aspekte): Anziehen, Toilette nutzen, Orientierung im Alltag, Mobilität, sich Hilfe holen
Lern- und Arbeitsverhalten
(Kognitive Aspekte, Emotionale Aspekte):
Bereitschaft zum Arbeiten, Ausdauer, Konzentration, Motivation, Arbeitsplatz einrichten/ aufräumen, Frustrationstoleranz
Kreativität/Spiel
(Kognitive Aspekte, Emotionale Aspekte, Soziale Aspekte):
Interessen entwickeln, Spielfreude, Neugier, Phantasie

5.5.2 Kommunikation und Unterstützte Kommunikation

Kommunikation ist ein gemeinsames, auf Gegenseitigkeit bezogenes Geschehen und damit ein partnerschaftlicher und gleichberechtigter Prozess. Im engen Sinne sind Sprechen und Sprache Prozesse, bei denen Gedanken in Worte gefasst, artikuliert und geäußert und von einem anderen Menschen gehört, entschlüsselt, verstanden und in der Regel auch beantwortet werden. In der Arbeit mit unseren Schülerinnen und Schülern gehen wir davon aus, dass Sprache deutlich weiter gefasst werden muss. Neben gesprochener Sprache kommunizieren Menschen auch mit nonverbalen und paraverbalen Mitteln. Auch mit dem Körper, mit Blicken und Gebärden können Menschen sich mitteilen. Eine Beeinträchtigung der Schüler_innen darf nicht zur Folge haben, dass Kommunikation scheitert. Darum erhalten die Schüler_innen, welche keine Verbalsprache nutzen oder nicht die Möglichkeit dazu haben, ein Angebot im Bereich der Unterstützten Kommunikation (siehe unten).
Die sprachliche Entwicklung im engeren Sinne wird im Unterrichtsfach „Sprache/Deutsch“ bereits aufgegriffen, aber im Entwicklungsbereich ganzheitlicher betrachtet.
Im Entwicklungsbereich „Sprache und Kommunikation“ betrachten wir unter anderem folgende Entwicklungsaspekte:

Kommunikation:
- verbales Verhalten
- nonverbales Verhalten
- Gesprächsfähigkeit
- situationsbezogenes Sprechen
- adressatenbezogenes Sprechen
- Metakommunikation

Phonetik:
- Artikulation
- Atmung / Stimmgebung

Phonologie:
- Bedeutungsunterscheidung von Sprachlauten/Sprachlautgruppen
- Phonologische Bewusstheit

Semantik:
- Begriffsbildung
- Wortbedeutung / Wortschatz

Syntax und Morphologie:
- Satzbildung
- Satzbedeutung / Interpretation
(Braun und Schmischke 2016, S.40)

Mit unseren pädagogischen Interventionen zielen wir auf das Gelingen kommunikativer Prozesse im Alltag ab. Diese Förderung kann sowohl gekoppelt an unterrichtliche Abläufe erfolgen als auch in den außerunterrichtlichen Phasen wie den Mahlzeiten, Pflegesituationen, in gestalteter Freizeit und Pausen, bei Übergängen zwischen Unterrichtsangeboten, beim Ausüben eines Klassenamtes oder in informellen Situationen, wie zum Beispiel dem morgendlichen Eintreffen in der Schule. Kommunikative Prozesse zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern haben einen ebenso hohen Stellenwert, wie beispielsweise die Kommunikation der Schüler_innen untereinander oder das alltägliche Gespräch beim Einkaufen oder wenn Schüler_innen eine Nachricht an den Hausmeister überbringen möchten. Darüber hinaus besteht an unserer Schule durch den Einsatz von Logopäden die Möglichkeit, in einem therapeutischen Rahmen (Eins-zu-Eins-Situation orientiert an einem therapeutischen Konzept) eine zusätzliche Förderung anzubieten oder die schulische Förderung in Absprache mit den Therapeut_innen zu verbessern. Uns ist daran gelegen, schulische und therapeutische Ziele bestmöglich zu koordinieren. Unterstützte Kommunikation Kommunikation als zentraler Förderbereich an unserer Schule wurde bereits ausführlich erläutert.
An unserer Schule gibt es aber auch Schülerinnen und Schüler, die nicht oder kaum über gängige Kommunikationsmöglichkeiten (insbesondere Lautsprache) verfügen. Für diese Schülerinnen und Schüler ist es notwendig, mit Methoden der Unterstützten Kommunikation andere Kommunikationswege zu schaffen oder auszubauen. Unterstützte Kommunikation (UK) richtet sich an Menschen, die sich nicht oder kaum mit Lautsprache verständlich machen können. Dabei können sowohl körpereigene (z.B. Gebärden, Gesten) als auch externe Kommunikationshilfen (z.B. Symbole, elektronische Geräte) als Kommunikationsmedien genutzt werden. In regelmäßigen Abständen ermitteln wir, wie viele Schülerinnen und Schüler unserer Schule nicht über ausreichende lautsprachliche Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Dies betrifft derzeit 33,7% unserer Schülerinnen und Schüler (Stand Februar 2019). Daraus ergibt sich eine hohe Notwendigkeit zur Förderung im Bereich der Unterstützten Kommunikation. Bei der UK stehen die Entwicklung individueller Kommunikationssysteme und das Gelingen des kommunikativen Prozesses im Vordergrund. Hierfür gibt es keine Grundvoraussetzungen, so dass jeder noch so schwer behinderte Schüler in seinen kommunikativen Fähigkeiten an unserer Schule gefördert wird. Kommunikation als ein menschliches Grundbedürfnis muss unserer Auffassung nach grundsätzlich allen Menschen zugänglich gemacht werden, unabhängig von ihren Fähigkeiten, sich ausdrücken zu können. Erst durch die Möglichkeit, sich mitzuteilen, kann soziale Partizipation und Selbstbestimmung stattfinden. Verstanden werden und Sinngebung als selbstverständliche Ziele von Kommunikation können somit auch der Unterstützten Kommunikation zugrunde gelegt werden. Ein übergeordnetes Ziel der UK ist die Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit und damit einhergehend der Persönlichkeitsentwicklung. Der Nutzer von UK kann die Erfahrung machen,

  • dass es sich lohnt zu kommunizieren,
  • dass Kommunikation Spaß machen kann,
  • dass er eine Möglichkeit erhält, seine Bedürfnisse und Gefühle auszudrücken,
  • dass er Einfluss auf seine Umgebung nehmen kann,
  • dass man Fragen stellen und Aufmerksamkeit auf sich lenken kann.
Dadurch können das Selbstbewusstsein und das Wohlbefinden sowie die Bereitschaft zu kommunizieren erhöht werden. Sozialkontakte können intensiviert und die aktive Lebensgestaltung erleichtert werden. Die Schüler_innengruppe, der UK angeboten wird, ist so vielfältig wie die verschiedenen Ursachen, die zu Beeinträchtigungen der Sprechfähigkeit führen. Allen gemeinsam ist, dass ihre natürlichen Ausdrucksformen nicht für eine allgemein verständliche Kommunikation ausreichen, sei es nun vorübergehend, länger andauernd oder dauerhaft. An unserem Förderschul-Typ (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) sind im Allgemeinen zwei Gruppen anzutreffen:
  • Schülerinnen und Schüler, für die UK eine Hilfe zum Spracherwerb darstellt,
  • Schülerinnen und Schüler, für die UK ein wichtiges Ausdrucksmittel darstellt. Eine eindeutige Zuordnung zu einer dieser Gruppen ist häufig nicht möglich.
Methoden und Formen von UK Bei der „totalen Kommunikation“ (Kristen 2002, S.16) sollen alle Ausdrucksmöglichkeiten eines Menschen berücksichtigt werden. Ausgehend von den vorhandenen Fähigkeiten ergänzen und unterstützen sich persönliche Ausdrucksformen (z.B. Gestik, Mimik, Laute usw.), körpereigene Kommunikationsformen (z.B. Gebärden), technische Hilfsmittel (z.B. Sprachausgabegeräte) und nichttechnische Hilfen (z.B. Kommunikationstafeln) gegenseitig, so dass ein multimodales Kommunikationssystem entstehen kann. Wichtig hierbei ist neben der Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten usw.) auch die Einbeziehung von Eltern und Bezugspersonen. Auf diese Weise kann ein für jeden Nutzer von UK individuelles Kommunikationssystem entstehen. UK in Unterricht und Schulalltag Durch die Vielzahl an kaum- oder nicht sprechenden Schülerinnen und Schülern ergibt sich die natürliche Notwendigkeit den Unterricht an deren Bedürfnisse anzupassen.
Da Kommunikation jedoch nicht auf Unterricht beschränkt ist, muss sich UK als durchgängiges Prinzip im Schulalltag (Unterricht, Pause, Feste, Unterrichtsgänge …) und im Schulprogramm wiederfinden. Unterstützte Kommunikation ist eine pädagogische Aufgabe und sollte von Anfang an als unterrichtsimmanentes Prinzip kontinuierlicher Gestaltungsaspekt des Schulalltags sein, da die Schülerinnen und Schüler ein Recht auf kontinuierliche Kommunikations-förderung haben. Die gezielte Förderung kann im Klassenverband unterrichtsimmanent, in speziellen Fördergruppen oder temporär in Einzelförderung z.B. bei Anschaffung neuer Geräte stattfinden. Es ist allerdings nicht ausreichend, in isolierten Förderstunden ein- oder zweimal in der Woche Kommunikationshilfen zu benutzen. Vielmehr müssen ausreichend Übungsmöglichkeiten in für die Schülerinnen und Schüler bedeutsamen, immer wiederkehrenden Unterrichtssituationen geschaffen werden. Wichtig ist, dass UK in den Alltag einer Person integriert ist und möglichst von allen Bezugspersonen mitgetragen wird.
Von besonderer Bedeutung für die Nutzung von UK in der Schule sind deshalb nicht ausschließlich Unterrichtszeiten, sondern auch die Pausenzeiten. „Alle Zeiten sind in gleichem Maße als Lernzeiten für kommunikative und interaktive Fähigkeiten zu betrachten“ (Hallbauer 2003 (a), S. 180).
Soll UK ein selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts werden, müssen nichtsprechende und sprechende Schülerinnen und Schüler bei der Planung berücksichtigt werden. Auch die Schulung der Bezugspersonen für die Nutzung von UK spielt eine wesentliche Rolle. Die erfolgreiche Umsetzung eines individuellen Kommunikationssystems ist in gleichem Maße von der Kompetenz und Akzeptanz sowohl des Nutzers als auch seiner Kommunikationspartner abhängig (vgl. Hallbauer 2003 (b), S. 08.022.001).
Denn wenn Kinder lautsprachlich sprechen lernen, haben sie Vorbilder: kompetente Kommunikationspartner, die ihnen vorleben, wie man mit Lautsprache kommuniziert, die fest davon ausgehen, dass sie lautsprachlich sprechen lernen werden und die sie mit lautsprachlicher Kommunikation umgeben, ohne irgendwelche Erwartungen an sie zu stellen (bezogen auf die ersten Lebensjahre eines Kindes). Auch UK- Nutzer brauchen solche UK-Vorbilder, damit sie diese alternative UK-Sprache erlernen und so zur Kommunikation einsetzen können. Durch das Prinzip des Modellings wird dem UK-Nutzer vorgelebt, wie man mit Gebärden, Bildsymbolen oder elektronischen Kommunikationshilfen kommuniziert. Modelling sollte daher möglichst alle Lebensbereiche durchdringen, denn genauso lernt ein Kleinkind im Laufe der ersten Lebensjahre das lautsprachliche Sprechen. Dabei ist Modelling kein Unterricht, sondern lebendige Kommunikation in alltäglichen, kommunikativen Situationen. Möglichst alle Bezugspersonen sind dabei Vorbild und nutzen die gleiche UK-Sprache, die der UKNutzer erlernen soll. Beim Modelling orientiert man sich an der normalen Sprachentwicklung und will dem UK-Nutzer damit ähnliche Rahmenbedingungen ermöglichen wie die, unter denen lautsprachlich sprechende Kinder sprechen lernen: mit Spaß, in Kommunikation sowie ohne Zeit- und Erwartungsdruck.

UK Gremien an der HHS

Der Arbeitskreis UK der FÖS GG untersteht der Bezirksregierung Köln, Dezernent Herr Höhne. In diesen Kreis werden jeweils zwei Vertreter_innen aller FÖS GG gesandt mit dem Ziel des gegenseitigen Austauschs, der fachlichen Weiterbildung und der Beratungen im Bereich UK auch außerhalb der Förderschulen GG (Inklusion). Auch unsere Schule vertreten.
Die Regionale Fachkonferenz UK im Rhein-Sieg-Kreis ist ein Fachgremium der FÖS GG und FÖS KME im RSK, das dem fachlichen Austausch auf regionaler Ebene dient. Auch hierhin entsenden wir zwei Vertreter_innen.

Die UK-KoordinatorInnen der HHS

Im UK Koordinationstreff tauschen sich in regelmäßigen Abständen die UK KoordinatorInnen der Schule aus und stimmen die jeweiligen Aufgaben ab. UK KoordinatorInnen sind die Lehrkräfte, die Aufgaben im Bereich der UK übernehmen (Arbeitskreisvertreter_innen, Regionalkonferenzvertreter_innen, Fachgruppenleitung, Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben).

Zu ihren Aufgaben zählen:

  • Teilnahme an Arbeitskreistreffen und Regionalkonferenzen
  • Einberufen und Leiten der UK Fachgruppe
  • Bedarfserfassung in regelmäßigen Abständen (Vorlage Regionalkonferenz UK/RSK)
  • Beratung und Unterstützung der KollegInnen und der Klassenteams bei Schülerinnen und Schüler mit UK-Bedarf, bei der Umsetzung von UK im Unterricht
  • Hilfestellung bei der Beantragung von Kommunikationshilfen
  • Kontakte zu Hilfsmittelfirmen, zu Beratungsstellen
  • Einbeziehen der Eltern in UK-Beratungsprozessen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Kommunikationshilfen der Schule und Materialien verwalten, Ausleihe organisieren • Informationsmaterial verfügbar machen (Fachzeitschriften, UK-Infobrett, Literatur)
  • Kontakt zum UK-Dachverband „Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation“, in dem die Schule Mitglied ist und Lehrkräfte regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen
  • CABito- und Homepage-Pflege
  • Fünf Minuten UK (Gesamtkonferenz)
  • Regelmäßige Gebärdentreffen für IH, BFD, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Interessierte (alle 2 Wochen 15 Minuten vor der Schule und einmal im Monat eine Stunde nach der Schule)
  • Mitarbeiterfotos mit Gebärdennamen • Vorbereitung und Durchführung der UK-Einführungsveranstaltung für BFD und IH (einmal am Schuljahresanfang)
  • Weiterbildung anregen, Fortbildung organisieren
  • Unterrichtsideen sammeln
  • Beratung und Unterstützung der Eltern und des sozialen Umfelds (ggf. auch Elternabende etc.)
  • Verwaltung, Wartung und Pflege der schuleigenen iPads

Schulinterne Vereinbarungen und Standards

Zu einer umfassenden Förderung der Schülerinnen und Schüler mit UK Bedarf an der HHS wurden folgende Vereinbarungen getroffen bzw. Standards festgelegt:

  • Bei allen nichtsprechenden oder eingeschränkt kommunizierenden Schülerinnen und Schülern ist in ihrem Förderplan ein Förderziel im Entwicklungsbereich Kommunikation Pflicht.
  • Für alle nichtsprechenden oder eingeschränkt kommunizierenden Schülerinnen und Schüler werden Dokumentationsbögen über die gesamte Schulzeit geführt, die den Stand der UK Interventionen widerspiegeln, die UK Beratungen protokollieren und die UK Hilfsmittel auflisten (siehe Anlage 9 UK Dokumentationsbogen HHS).
  • Allen Klassen, den Therapeutinnen und dem Schwesternzimmer steht mit den Top50 ein einheitlicher Gebärdengrundwortschatz zu verschiedenen Themen (z.B. Stundenplan, Alltagshandlungen…) zur Verfügung. Dieser Grundwortschatz besteht aus Gebärden der DGS und PCS bzw. Metacom Symbolen.
  • Gebärden werden an der HHS lautsprachunterstützend eingesetzt; Ausnahme: Im Bereich Sprache werden lautunterstütze Gebärden eingesetzt
  • Standardwerk für die Gebärden der HHS ist „Das große Wörterbuch der Deutschen Gebärdensprache“ aus dem Verlag Karin Kestner. Die entsprechenden Gebärden-DVDs finden sich auf allen Klassen-PCs und allen iPads der Schule.
  • Es gibt in jeder Gesamtkonferenz der Tagesordnungspunkt „Fünf Minuten UK“ (z.B. Wiederholung der Top50 Gebärden, Vorstellen neuer UK Geräte, Impulse aus dem Bereich UK, Unterrichtsmittel vorstellen etc.).
  • Es gibt eine verbindliche Einigung zur ausschließlichen Nutzung der Bildsymbole von Metacom (bevorzugt) und der PCS-Symbole aus Boardmaker (nachrangig ergänzend, falls nötig).
  • Die Schule ist als UK-Schule auch nach außen hin sichtbar, z.B. durch Türbeschilderung mit Symbolen und Gebärden, Mitarbeiter_innenfotos mit Gebärdennamen, den CABito in der Eingangshalle etc.
  • Der UK-Koordinatoreninnenkreis regt regelmäßig UK-Fortbildungen an.

Kooperation in der Förderung

Die Schule arbeitet zunehmend bei der Förderung einzelner Schüler und SchülerInnen mit UK-Bedarf mit anderen Organisationen zusammen. So bieten die Firma „Loor ens“ aus Köln Einzelförderung zur Vermittlung von Gebärden an. Die „Beratungsstelle der Lebenshilfe für Unterstützte Kommunikation und Verhaltensauffälligkeiten“ fördert einzelne Schüler und Schülerinnen in der Nutzung von UK Geräten und Kommunikationsbüchern. Diese Förderungen finden in enger Kooperation mit dem jeweiligen Klassenteam an unserer Schule statt.

Hilfsmittelpool

Es gibt einen umfangreichen Hilfsmittelpool an der HHS. Die Geräte wurden erfasst und sind im UK Schrank (Beratungsraum) gelistet und vorhanden. UK-Literatur findet sich dort ebenfalls. Eine systematische Ausleihe ist eingerichtet.
Geräte können kurzzeitig für den Schulalltag ausgeliehen werden. Komplexere Geräte können auch zur Erprobung für einzelne Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum ausgeliehen werden.
Die Schule verfügt über einen größeren Pool von iPads, die in einem sicher zu verschließenden iPad-Wagen aufgeladen und aufbewahrt werden. Die iPads werden von einer Lehrkraft mit Verfügungsstunde verwaltet, gewartet und mit neuen Apps bestückt. Auf allen iPads finden sich umfangreiche Apps für den Bereich UK. Es wird unterschieden zwischen einem Pool von 5 „Ausleih-iPads“, die als Satz für den Unterricht zu bestimmten Zeiten ausgeliehen werden können und den jeweiligen Klassen-iPads über die die Klassen jederzeit verfügen können.
Zudem steht in der Eingangshalle der Schule ein CABito, eine sogenannte sprechende Litfaßsäule. Der CABito ist ein Bildschirm mit Touchscreen, auf dessen Oberfläche die Schülerinnen und Schüler sich Fotos / Videos des Schullebens, den aktuellen Speiseplan der Woche, den Terminkalender des laufenden Monats, die Uhrzeit etc. anschauen bzw. vorlesen lassen können. Er wird von einer Lehrkraft mit einer halben Verfügungsstunde auf dem neusten Stand gehalten und erfreut sich großer Beliebtheit.
Innovationen auf dem „UK-Markt“ werden von Kolleg_innen, die Messen und Tagungen besuchen, beobachtet, ausprobiert und eventuell dem Kollegium vorgestellt. In Abständen werden auch Hilfsmittelvertreter_innen eingeladen, neue Entwicklungen im Kollegium vorzustellen.
Neue Geräte, deren Anschaffung als sinnvoll erachtet wurde, hat der Förderverein in großzügigem Umfang nach Beantragung finanziert. Herzlichen Dank dem Förderverein, der für den Bereich Unterstützte Kommunikation immer ein offenes Ohr hat! (angelehnt an die „Empfehlungen zur Unterstützten Kommunikation an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Rhein-Sieg-Kreis“, die von Vertreter_innen unserer Schule mit entwickelt wurden)

Literatur:
Boenisch, Jens; Bünk, Christoph (Hrsg.)(2003) Methoden der unterstützten Kommunikation Karlsruhe.
Braun, Dorothee; Schmischke, Judith (2016): Kinder individuell fördern. 3. Aufl. Berlin: Cornelsen Verlag Scriptor GmbH & Co. KG.
Kitzinger, Annette; Christen, Ursi; Leber, Irene (2003). Jetzt sag ich dir`s auf meine Weise! Erste Schritte in Unterstützter Kommunikation mit Kindern. Karlsruhe.

Neben dem Fachunterricht im Klassenverband gibt es an der Heinrich-HanselmannSchule spezielle Unterrichtsangebote für Schüler_innen, bei denen häufig ein besonderer Förderbedarf in einem bestimmten Entwicklungsbereich im Mittelpunkt steht. Es gibt z.B. Angebote für Schüler_innen, die im Bereich Motorik besondere Förderung benötigen (Bewegungsförderung in der Turnhalle) oder im Bereich Wahrnehmung (Bewegungsförderung im Wasser, Basales Theater).
Das Konzept zur Förderung von Schüler_innen mit schweren und mehrfachen Behinderungen gemäß §15 sieht vor, dass möglichst jede_r Schüler_in mit einer Schwerstbehinderung, die aus einer Kombination von geistiger und starker motorischer Behinderung resultiert, wöchentlich an mindestens zwei speziellen Angeboten teilnimmt. Für Schüler_innen mit besonderem zusätzlichem Förderbedarf im Bereich Emotionalität und soziale Entwicklung werden über individuelle Maßnahmen in den Klassen hinaus Gruppenangebote mit erlebnispädagogischem Charakter (Locker Bleiben und Klettern) ermöglicht. Für Schüler_innen mit einer Autismus-Spektrum-Störung wird in Kooperation mit einer außerschulischen Institution (intra GmbH Bonn) zudem ein wöchentliches Sozialtraining angeboten. Der Gebärdenchor richtet sich an Schüler_innen mit besonderem Bedarf im Bereich Kommunikation.

5.6.1 Locker Bleiben

Immer montags findet im dritten Block das Sozialtraining “Locker Bleiben” in der Turnhalle statt. Die Gruppe besteht aus 12 Schülerinnen und Schülern aus Unter- und Mittelstufe und wird von zwei Lehrkräften unterrichtet.
Das Sozialtraining orientiert sich am gleichnamigen Konzept von Herbert Schatz und Dorothea Bräutigam. Die Zielgruppe sind Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich. Entwickelt wurde das Konzept an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
In Absprache mit den Klassenteams wird zu Beginn jedes Schuljahres durch die durchführenden Lehrkräfte eine passende Lerngruppe zusammengestellt. In Anlehnung an das diagnostische Instrument ELDiB werden für jede Schülerin und jeden Schüler Entwicklungsstufen ermittelt und individuelle Förderziele formuliert. Diese werden in die individuellen Förderpläne integriert.

Exemplarische Ziele können sein:

  • Aufmerksamkeit, Emotion, Impulse und Handlungen steuern und in Beziehung zueinander setzen
  • Förderung der Selbstregulation als Fähigkeit
  • Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub über einen kurzen Zeitraum
  • sich angemessen verhalten, obwohl andere unangemessenes Verhalten vormachen

Zusätzlich werden zum Ende des Schuljahres individuelle Texte für die Zeugnisse verfasst.

Die jeweiligen Einheiten starten mit einer ritualisierten Begrüßungsrunde, in der der aktuelle Gemütszustand wahrgenommen, benannt und visualisiert werden soll.
Daran anschließend wird die Lerngruppe mit fordernden Aufgaben konfrontiert, die häufig der Erlebnispädagogik entnommen sind und kooperativen Charakter haben. In jedem Spiel wird der Schwerpunkt auf die Rückmeldung des individuellen Sozialverhalten gelegt. Dies erfolgt durch einen Punkteplan. Zwei Lehrkräfte beteiligen sich aktiv am Spielprozess. So haben sie die Möglichkeit strukturierend einzugreifen und fungieren gleichzeitig als Vorbilder. Die dritte Lehrkraft agiert als “Verhaltensschiedsrichter” und verstärkt erwünschtes bzw. sanktioniert unerwünschtes Verhalten über den Punkteplan. Bei stark grenzüberschreitendem Verhalten bekommen die Schüler_innen eine Auszeit verordnet. In dieser reflektiert der Verhaltensschiedsrichter das Verhalten anhand eines 2-Wege-Plans und erarbeitet gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern alternatives, gewünschtes Verhalten. Durch die Rückgabe der Auszeit-Karte können die Schüler_innen selbstständig entscheiden, wann sie wieder am Spiel teilnehmen wollen. Dadurch akzeptieren sie, sich an die bestehenden Regeln (“Ich bin freundlich!”, “Ich mache mit!”, “Ich mache nichts kaputt!” und “Ich tue niemandem weh!”) zu halten.
Abschließend kommt die Gruppe für den ritualisierten Abschlussspruch zusammen, bei dem die Schülerin oder der Schüler, welche/r sich besonders positiv hervorgetan hat als Vorsprecher agieren darf.

5.6.2 Basales Theater

Das Angebot Basales Theater richtet sich an Schüler_innen mit komplexer Behinderung. Die Lebenswirklichkeit von Schüler_innen mit solchen komplexen Behinderungen ist in der Regel geprägt und in hohem Maße ausgefüllt mit therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, einem hohen Anteil an spezieller Förderung und Fremdbestimmung.
Um den Schüler_innen eine optimale Lebensqualität zu ermöglichen, ist eine individuell angepasste, qualitativ hochwertige, umfassende Förderung auf verschiedenen Ebenen angestrebt, innerhalb derer es den Schüler_innen möglich ist, sich mit ihrer sozialen und dinglichen Umwelt und sich selbst auseinanderzusetzen, sich mitzuteilen, Kontakt zu Mitschüler_innen und allen Beteiligten des Basalen Theaters aufzunehmen. Den Schüler_innen wird die Möglichkeit gegeben in Dialog zu treten, eigene Ausdrucksformen zu entwickeln, sich als selbstwirksam zu erleben und ihr Bedürfnis nach enttherapeutisierten Freiräumen wahrzunehmen und aufzugreifen.
Somit ergibt sich ein Bedarf auch an Angeboten, die den Schüler_innen vor allem Spaß, Freude, Ausgelassenheit, Teilhabe, Kontakte und größtmögliche Selbstbestimmung ermöglichen. Gerade der Bereich der kulturellen Angebote stellt somit eine wichtige Ergänzung der Lebenswirklichkeiten von Schüler_innen mit komplexer Behinderung dar.

5.6.3 Bewegungsförderung in der Turnhalle

Die Aktivität und Bewegungsfreude der einzelnen Schüler_innen zu wecken, steht im Mittelpunkt der Unterrichtsstunde. Die allgemeine Zielsetzung für diese Schüler_innen mit schweren und mehrfachen Behinderungen lautet: “Ich erlebe mich selber in der Bewegung”. Die eigene Aktivität steht im Vordergrund, alleine, zu zweit oder in der Gruppe. Das heißt, dass die Schüler_innen nicht permanent angeregt oder ermuntert werden, sondern die Lehrkräfte sich auf die Schüler_innen einlassen, sie beobachten, in ihrer eigenen Bewegung unterstützen und sich mit den Schüler_innen auf die Suche nach neuen kleinen Bewegungen machen. Die Schüler_innen sollen begleitet, nicht aber bevormundet werden.
Ziel der Stunde ist, dass die Schüler_innen, die Aktivitäts- und Ruhephasen möglichst intensiv wahrnehmen und erleben, den eigenen Körper bzw. einzelne Körperteile in der Bewegung spüren, unterschiedliche Körperlagen ausprobieren und eventuelle Vorlieben andeuten oder zeigen. Darüber hinaus sollen sich die Schüler_innen im Laufe des Schuljahres auf unterschiedliche Personen einlassen und sich immer wieder von ihren Bezugspersonen lösen.

5.6.4 Bewegungsförderung im Wasser

Einmal wöchentlich findet im Rahmen der Fördergruppen für Schüler_innen mit Schwerstbehinderung für zwei Gruppen das Angebot zur Bewegungsförderung im Wasser statt. Das Konzept für diese Förderung entwickelte sich im Laufe vieler Jahre aus dem Tun der teilnehmenden Menschen (Schüler_innen, Begleiter_innen, Lehrkräften) und durch die theoretische sowie praktische Unterstützung von Herrn Dr. Strohkendl (Universität zu Köln).
Die Bewegungsförderung im Wasser bietet den Schüler_innen mit schweren Mehrfachbehinderungen besondere Erfahrungen im Bereich des Körpererlebens. Sie soll ihnen ermöglichen, Bewegungen leichter und schmerzfreier auszuführen, mit neuen Bewegungsalternativen zu experimentieren bzw. das Bewegtwerden durch eine Begleitperson zuzulassen.
Dabei findet zunächst eine elementare Wassergewöhnung statt. Die Schüler_innen erleben sich selbstbestimmt, indem sie ihrem individuellen Tempo entsprechend das Schwimmbecken betreten bzw. langsam ins Wasser gehoben oder durch eine Hebehilfe transportiert werden. Sie erleben das Wasser am Körper und im Gesicht und lernen sich im Wasser zu entspannen. Weiter sollen die Schüler_innen verschiedene Haltepositionen und Körperlagen erfahren, mit denen sie sich im Wasser sicher fühlen und mit denen sie sich tragen, ziehen oder durchs Wasser schieben lassen.
Die Bewegungsförderung im Wasser fördert somit motorische Kompetenzen sowie die Raum-Lage- und Körperwahrnehmung. Sie führt zudem zu einer Verbesserung der allgemeinen Konstitution der Schüler_innen (Durchblutung, Erweiterung des Lungenvolumens, Aktivierung des Immunsystems u.a.). Ein weiteres Ziel der Förderung ist das Erleben bzw. eigenaktive Einhalten von ritualisierten Abläufen der Pflegesituation. Hierbei wird auch das Entfalten und Genießen menschlicher Beziehungen fokussiert, die durch enge Begleitung und Kommunikation in dem besonderen Umfeld des Schwimmbads geprägt sind. Insgesamt wird sehr viel Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung gelegt.
Während der gesamten Bewegungsförderung werden alle Schüler_innen jeweils von einer Begleitperson (Schulbegleiter bzw. Lehrperson) individuell betreut. Zusätzlich übernimmt eine weitere Lehrperson die Gesamtaufsicht und -organisation. Das Lehrschwimmbecken ist für die Schüler_innen überschaubar und die Wasser- und Raumtemperatur ist angenehm warm (Wassertemperatur mindestens 32°). Die Pflegesituation vor und nach dem Wassererleben wird im Sinne einer Förderpflege gestaltet und stellt damit eine gleichwertige Position zur Bewegung im Wasser dar. Hierfür wird ausreichend Zeit eingeplant, um hygienische Maßnahmen einzuüben und individuell anzuleiten.
Zur Beförderung der Schüler_innen mit schweren motorischen Einschränkungen werden Duschliegen und -stühle sowie Hilfsmittel für den Transfer ins Wasser genutzt. Für eine besondere Atmosphäre im Schwimmbad wird dem jeweiligen Vorhaben entsprechend Musik und besonderes Licht genutzt. Vorhandenes Material (Schwimmhilfen, Spielgeräte) wird individuell zur Unterstützung eingesetzt oder für eigenaktives Handeln angeboten.
Die Begleiter_innen werden am Anfang eines Schuljahres, sofern sie noch keine Erfahrungen in diesem Förderangebot gesammelt haben, in ihre Aufgaben eingewiesen. Sie suchen immer den Blickkontakt zu den Schüler_innen, um Stimmungslagen besser wahrnehmen und entsprechend reagieren zu können. Zudem lernen sie günstige Haltegriffe kennen und entwickeln mit den Schüler_innen jeweils entsprechende Halteund Bewegungsmöglichkeiten.
Immer wieder wird die Fördersituation durch Rituale und Spiele so gestaltet, dass diese neben der individuellen Begegnung auch zu einem Gruppenerlebnis wird.

5.6.5 Musikalische Förderung

Einmal wöchentlich findet in der Heinrich-Hanselmann-Schule im ersten Unterrichtsblock eine klassenübergreifende musikalische Förderung für Schüler_innen mit komplexen Behinderungen statt. Bei diesen Zusammentreffen handelt es sich nicht um Unterricht im klassischen Sinne, der gekennzeichnet ist durch klare Zielsetzungen und überprüfbare Ergebnisse. Vielmehr ist es eine Form der musikalischen Begegnung zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die gerade durch den Verzicht auf vorweggenommene Ziele und Absichten ganz besondere Entwicklungschancen in sich trägt. Die Schüler_innen dieser Gruppe sind in der Regel in so umfänglicher Weise von Behinderung betroffen, dass sie ihre eigenen Befindlichkeiten durch körpereigene Ausdrucksformen und sehr individuelle lautliche Äußerungen kundtun, über lautsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten verfügt diese Schülergruppe jedoch nicht.
Im Fokus der Stunde steht nicht Leistung, sondern musikalisches Erleben und aktives musikalisches Tun, das zu einem elementaren Austausch zwischen den beteiligten Personen führen kann. Die Idee und der Ursprung einer solchen Förderung gehen auf ein Konzept des ehemaligen Schulleiters Theo Eckmann zurück. In der Gruppe erhalten die Schüler_innen das Angebot, mit verschiedensten Instrumenten und natürlich auch mit ihren körpereigenen Ausdrucksmöglichkeiten zu experimentieren. Diese elementar musikalischen Äußerungen werden von den Erwachsenen aufgegriffen, beantwortet und weiterentwickelt und schließlich zu einer gestalteten Musik des Augenblicks geformt, an der die Kinder aktiv handelnd oder wahrnehmend teilhaben können. Dabei gilt: Niemand wird gezwungen, sich musikalisch einzubringen. Auch das reine Zuhören und Dabeisein sind vollkommen akzeptierte Möglichkeiten der Teilhabe.
Eine Stunde gliedert sich in mehrere Phasen. Zur Einstimmung und zum Ausblenden der Alltagswelt beginnt sie mit dem Hören einer Musik vom Tonträger, wobei jeweils auf sehr unterschiedliche Musikarten zurückgegriffen wird. Es folgen dann mehrere Phasen, in denen mit Stimme, Klavier und/oder Perkussionsinstrumenten improvisiert wird. Dabei kann die Musik zart, träumerisch, verspielt, humorvoll, traurig, ausgelassen oder spirituell werden oder aber laut und kraftvoll sein. Es wird versucht, in jeder Stunde eine möglichst große Bandbreite an Dynamiken, Tempi und Stimmungen zu realisieren. Im Rahmen der Stunde ergeben sich spontane musikalische Dialoge von unterschiedlicher Dauer und Intensität und gemeinsame Gestaltungen von musikalisch-menschlicher Tiefe. Die Schüler_innen erleben, wie aus den anfangs noch offenen und suchenden Klangaktionen eine musikalische Gestalt entsteht und sie erleben die Stimmigkeit und Regelmäßigkeit der entstandenen Musik in Übereinstimmung mit ihrer eigenen empfundenen Stimmigkeit. Natürlich kann auch die Bewegung zur Musik ein Element der Stunde sein. Wichtig ist, dass die Aktivitäten der Erwachsenen grundsätzlich nur Angebotscharakter haben. Sie sind zu keiner Zeit manipulativ. Die Freude am gemeinsamen Musizieren und am emotional-musikalischen Ausdruck ist ein tragendes und ausschlaggebendes Element.
Am Ende einer Stunde versammeln sich alle beteiligten Personen noch einmal ohne Instrumente und lassen die Stunde in ruhiger und entspannter Atmosphäre ausklingen. Es wird ein kurzes Résumé gezogen, bei dem jeder Schüler und jede Schülerin noch einmal im Hinblick auf die eben erlebte Musikstunde angesprochen wird und ein wertschätzendes, kurzes Feedback erhält.

5.6.6 Ausdrucksmalen

Das Malen nach der von der Schweizer Kunsttherapeutin Dr. Bettina Egger entwickelten Methode des Begleiteten Malens, einer Weiterentwicklung des Ausdrucksmalens nach Arno Stern findet im eigens dafür eingerichteten Malatelier statt.
Der Malraum ist abgedunkelt, um die Konzentration ganz auf den Malprozess zu lenken. Gemalt wird stehend an Malwänden auf großformatiges Papier, so dass der ganze Körper und der Atem einbezogen werden. 18 leuchtende, deckende Gouachefarben stehen den Schülerinnen und Schülern auf einer Farbpalette in der Mitte des Raumes zur Verfügung. Gemalt wird mit speziellen Pinseln oder den Händen.Feste Regeln (jeder malt für sich, keiner sagt etwas zu den Bildern der anderen, es herrscht möglichst Ruhe etc.) und ein immer gleichbleibender Rahmen vermitteln das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. Das Begleitete Malen ist prozessorientiert. Es steht der Malprozess, nicht das fertige Bild im Mittelpunkt. Die entstehenden Bilder werden weder bewertet noch interpretiert oder künstlerisch beurteilt. Das ermöglicht ein freies Entstehen von farbigen Spuren. Die fertigen Bilder bleiben eine Zeit lang im Malatelier, damit sie vor wertenden und interpretierenden Blicken von außen geschützt sind. Das gibt dem Malenden Sicherheit frei zu malen. Das Malen erfolgt ohne Themen- und Gestaltungsvorgabe. Die Lehrkraft unterstützt und begleitet den einzelnen Malprozess. Ist ein Bild fertiggestellt, gibt es die Möglichkeit über das Bild und den Prozess zu berichten.
Gefördert werden können durch das Begleitete Malen: Kreativität, Emotionalität, Konzentration und Ausdauer, Selbstvertrauen, Selbstständigkeit, soziale Kompetenzen, Entscheidungsfähigkeit, Feinmotorik, visuelle Wahrnehmung. Es unterstützt in den verschiedenen Entwicklungsphasen und hilft zur Ruhe zu kommen. Es löst Spannungen, hilft Probleme zu bewältigen und stärkt die Persönlichkeit.

5.6.7 Streitschlichtung nach dem Bensberger Mediations-Modell

Überall, wo Menschen zusammenleben oder miteinander arbeiten, treten Konflikte auf und gehören zum Leben und damit auch zum Schulalltag dazu. Die große Herausforderung besteht darin, wie mit Konflikten umgegangen wird. Der Umgang mit ihnen kann gelernt werden, z.B. im Rahmen des Bensberger Mediationsmodells “Anders streiten lernen”. Im Schuljahr 2016/17 wurden die ersten beiden Lehrer_innen an der Thomas-Morus-Akademie in Bensberg darin ausgebildet.

Das BMM ist ein Modell, das dazu beiträgt Konflikte bevor sie eskalieren mit Hilfe festgelegter, ritualisierter Sprach- und Handlungsmuster einvernehmlich und gewaltfrei zu lösen. Es bietet Übungsbausteine an, die zunächst mit einem Erwachsenen, dann zunehmend selbstständig, eigenverantwortlich und nachhaltig zur Konfliktbewältigung genutzt werden können. Es fördert die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und befähigt sie, Konflikte selbstständig zu lösen. Bei Streitigkeiten, die selbstständig unter Schülern nicht mehr zu lösen sind, kann eine Mediation/ Streitschlichtung durch eine dafür ausgebildete Lehrkraft in Anspruch genommen werden.

Das BMM weist zwei Schwerpunkte auf:
Erstens: Prävention
Auf der Ebene der Prävention werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Training „Anders streiten“ auf die Lösung von realen Konflikten im Schulalltag vorbereitet. Dies geschieht mit einem dafür entwickelten Klassenprogramm, das sich intensiv mit dem Thema Gefühle und der Entwicklung von Empathiefähigkeit (Voraussetzung für Streitschlichtung) auseinandersetzt sowie mit realen Streitgeschichten, die vorgestellt, nachgespielt und mit den vorgegebenen Sprach- und Handlungsmustern in Rollenspielen gespielt werden. So können sich gewaltfreie und respektvolle Handlungsweisen im Konflikt einprägen und ausbilden. Damit sollte so früh wie möglich begonnen werden.

Erste-Hilfe im Streit:
Einen hohen Stellenwert bei kleineren Streitigkeiten nehmen die sogenannten Erste-HilfeGespräche („zwischen Tür und Angel Gespräche”) ein, mit denen häufig schon ein kleinerer Streit, bevor er eskaliert und das Miteinander empfindlich stört, beendet werden kann. Hierbei halten sich die betroffenen Schüler_innen an den folgenden Ablauf im Gespräch (Geübte Schüler selbstständig (Hosentaschenbuch), ungeübte mit Hilfe einer ausgebildeten Lehrerin).

Ablauf:

  • zuhören – ausreden lassen – nicht beschimpfen
  • Was ist passiert? – spiegeln –
  • Sage dem anderen, worüber du dich geärgert hast. „Ich habe michgeärgert, dass du....“
  • Sage dem anderen, was du selbst getan hast. „Ich habe...“
  • Was möchtet ihr jetzt tun? Möglichkeiten zur Lösung anbieten/entscheiden

Die Erst-Hilfe ist in der Regel nach ca. 5 - 10 Minuten beendet und somit gut in den Schulalltag integrierbar. Zweitens: Intervention Können Konflikte nicht selbstständig oder im Rahmen der Erst-Hilfe gelöst werden, können Schüler durch eine Streitschlichtung/Mediation lernen, dass Konflikte trotzdem bearbeitet und gelöst werden können. Mediation ist ein Weg, der Schüler_innen helfen kann, bei Streitigkeiten Brücken zueinander zu bauen, um Konflikte friedlich und einvernehmlich zu lösen. Sie ist eine gewaltfreie und selbstverantwortliche Konfliktlösung auf Augenhöhe. Die Konfliktpartner_innen können sich am Ende in die Augen sehen. Es gibt keine Streitverlierer, nur Gewinner. Streitschlichtung geschieht unter Mithilfe eines neutralen Vermittlers, der die Schüler_innen dabei begleitet, ihre Probleme unter Einhaltung fester Regeln einvernehmlich zu lösen.

Eine Streitschlichtung hat einen festgelegten Ablauf, der die Techniken des Erste-HilfeGespräches nutzt, jedoch noch weitere Punkte im Ablauf berücksichtigt. Die Mediatorin achtet auf die Einhaltung der Regeln und übernimmt die Leitung und die Verantwortung für den Ablauf der Mediation:

  1. Phase: Begrüßung und Regeln des Gesprächs klären
  2. Phase: Was ist passiert? (Die Streitenden erzählen von ihrem Streit.)
  3. Phase: nachfragen, was hinter dem Streit steht
  4. Phase: den Streitenden helfen, eine Lösung zu finden
  5. Phase: eine Vereinbarung treffen (Vertrag ausfüllen)

Am Ende wird im Einvernehmen von den beteiligten Schülern ein “Friedensvertrag” erstellt. Es wird ein Datum für einen erneuten Termin festgelegt, bei dem überprüft wird, ob der Friedensvertrag eingehalten wurde oder ob er verändert werden sollte/könnte. Schüler können sich mit einem Anmeldeformular über einen Streitschlichtungsbriefkasten im Flur der BPS anmelden.
Die Streitschlichtung findet innerhalb der folgenden Woche in einem dafür hergerichteten Raum statt. Durchgeführt werden die Mediationen von 2 dafür ausgebildeten Mediatorinnen/ Streitschlichterinnen. Wichtig: Die Mediatorin ist neutral und allparteilich. Sie macht keine Vorschläge, die Schüler_innen finden ihre Lösungen selber. Die Mediator_in achtet lediglich darauf, dass die Regeln und die Gesprächsphasen innerhalb der Streitschlichtung eingehalten werden und sorgt für eine aggressionsfreie, neutrale und wertschätzende Atmosphäre.
Ein wichtiger Bestandteil der Mediation ist die Freiwilligkeit sowie absolute Vertraulichkeit/Verschwiegenheit. Nichts, was besprochen wurde, wird nach außen gegeben. Alles Gesagte bleibt im Raum. Es hat sich gezeigt, dass bei Anwendung der Erst-Hilfe schon viele Probleme im Vorfeld einer Mediation gelöst werden können. Das hat den Vorteil, dass weniger Störungen im Schulalltag und im Unterricht auftreten und der Zeitaufwand gering ist. Schüler_innen fühlen sich wertgeschätzt und selbstbewusster, wenn sie merken, dass sie Konflikte selbst lösen können und ihnen auch zugetraut wird, dass sie das schaffen. Dies gilt ebenso für die Streitschlichtung/Mediation. Schüler_innen erleben wir danach meist gelöst, zufrieden und selbstbewusster.

5.6.8 intra-Sozialtraining

Es besteht eine Kooperation zwischen der Heinrich-Hanselmann-Schule und der gemeinnützigen GmbH intra bonn. Dieses Institut bietet für Schüler_innen, die eine Diagnose aus dem Autismus-Spektrum haben, ein wöchentliches Gruppentraining in der Schule an.
Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung des Selbstbewusstseins und der Förderung der sozialen Kompetenzen durch:

  • den regelmäßigen Austausch mit den anderen,
  • die Selbst- und Fremdeinschätzung,
  • den Ausbau der kommunikativen Kompetenzen,
  • das Einüben alternativer Verhaltensweisen z.B. in Konfliktsituationen,
  • die Aufmerksamkeit und Konzentration,
  • die Koordination und Motorik,
  • vielfältige positive soziale Erfahrungen.

Der TEACCH-Ansatz bildet eine enge Orientierungshilfe. Die Gruppenstunde ist in einzelne kurze Abschnitte unterteilt. Dabei ist das Schema streng festgelegt und kehrt somit jede Stunde wieder: die Begrüßung, das Verteilen der Aufgaben, das Erstellen des eigenen Stimmungsbildes, die Snackpause, die Erholungsphase mit iPads und die Verabschiedung sind feste Bestandteile der Stunde. Die einzelnen Inhalte der Spielphasen dazwischen variieren jedoch und sind von Bewegung, Musik und Kommunikation gekennzeichnet. Die Durchführung findet wöchentlich in festen Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmer_innen statt, die dem Alter gemäß zusammengesetzt werden. Eine pädagogische Mitarbeiterin der Firma gestaltet die Sitzung zusammen mit einer Lehrkraft der Heinrich-Hanselmann-Schule. Somit ist eine fundierte Vor- und Nachbereitung gewährleistet und ein enger Austausch findet regelmäßig statt. Bei Bedarf unterstützt die feste Integrationshilfe einen Schüler oder eine Schülerin.
Da das intra-Sozialtraining eine Leistung im Rahmen der Wiedereingliederung ist, ist es notwendig, dass von den Eltern ein Antrag auf Kostenübernahme beim Kreissozialamt gestellt wird. Hierbei werden sie von der pädagogischen Mitarbeiterin beraten, die auch Informationen dazu bereitstellt. Ebenfalls findet im Vorfeld eine Hospitation in der Klasse statt, um das Kind im Vorhinein besser einschätzen zu können.

5.6.9 Gebärdenchor

Der Gebärdenchor umfasst eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern aus verschiedenen Klassen, die mit unterschiedlichen Voraussetzungen gemeinsam singen und musizieren. Dabei werden Lieder von allen Teilnehmern zusätzlich mit lautsprachbegleitenden Gebärden vorgetragen. Der Einsatz von lautsprachbegleitenden Gebärden hat einen doppelten Effekt. Zum einen ermöglichen sie Schülerinnen und Schülern, die über keine bzw. wenig Lautsprache verfügen, sich individuell auszudrücken, zum anderen erleichtern sie das Lernen von Liedtexten und unterstützen zudem die Artikulation der Schüler_innen, die über Lautsprache verfügen. Durch das aktive Singen bzw. Musizieren können die Schüler_innen emotionale Momente kennenlernen, sie erfahren die Möglichkeit ihre Gefühle auszudrücken und erleben in der musizierenden Gemeinschaft des Gebärdenchors ein starkes Gruppengefühl. Das Bewusstsein der Schüler_innen über ihre eigene Stimme wird sensibilisiert und sie erhalten die Lernchance, ihre Stimme gezielt einzusetzen.
Singen bedeutet Beziehung und gilt für die kindliche Entwicklung als unerlässlich. Es stellt eine Art der individuellen Zuwendung dar. Innerhalb dieser Beziehung ist Singen eng mit Begeisterung verknüpft. Die Schüler_innen orientieren sich stark an gesanglichen Vorbildern und ahmen diese nach. Diese Vorbildfunktion übernehmen die Lehrkraft sowie die teilnehmenden Integrationshelfer_innen, in dem sie authentische Begeisterung spiegeln und mit Freude vor- bzw. mitsingen. Das gemeinsame Singen stellt einen wichtigen Bestandteil des Schullebens dar. Besonders in der Unterstufe werden musikalische Rituale durch gemeinsames Singen fest in den Alltag integriert (z.B. im Morgen-/Abschlusskreis,) und auch im Musikunterricht nimmt es einen hohen Stellenwert ein. Viele Schüler_innen zeigen Interesse und Begeisterung für das gemeinsame Singen. Angelehnt an das Interesse der Schüler_innen, entstand die Idee, einen Schülerchor an der Heinrich-Hanselmann-Schule zu installieren, der seit dem Schuljahr 18/19 erstmals erprobt wird.

Das Konzept stellt das eigene musikalische Tun mit dem Schwerpunkt des Erfahrens individueller Ausdrucksmöglichkeiten in den Vordergrund. Neben den musikalischen Kompetenzen, wie z.B. dem Umgang mit der eigenen Stimme bzw. der Wahrnehmung von Geräuschen, Klängen und Stille werden auch personale und soziale Kompetenzen gefördert. Der Gebärdenchor arbeitet innerhalb eines Schuljahres darauf hin, seine Lieder vor Publikum zu präsentieren. Damit möchte der Chor das kulturelle Leben der Schule mitbestimmen und bereichern.

Die Schüler_innen erhalten im Gebärdenchor die Lernchancen in folgenden Bereichen:

  • Anbahnung des Singens durch kindgerechte Stimmbildung in einer Gruppe (Gezieltes Einsetzen/Steuern der Stimme)
  • das Erleben der eigenen Stimme als Teil eines gemeinsamen Klanges, Experimentieren mit Lauten
  • Training des Gehörs
  • Erweiterung eines Gebärdenwortschatzes und deren Ausführung • Soziale Grundfertigkeiten wie, z.B. achtsames Miteinander-Umgehen, · selbstbewusstes Auftreten und Präsentieren

Der Gebärdenchor ist grundsätzlich für alle Schüler_innen der Unter- und Mittelstufe offen, die Interesse und Freude am gemeinsamen Singen in der Gruppe haben. Er profitiert von einer konstanten Schülerzusammenstellung sowie von einer heterogenen Schülerschaft. Die unterschiedlichen Voraussetzungen der Schüler_innen werden aufgegriffen und innerhalb des Gebärdenchors zu einem musikalischen Ganzen vereint (Stimme, Gebärden, Rhythmische Bewegungen, Bühnenpräsenz).
Zu Beginn einer jeden Chorprobe wärmen alle Teilnehmer_innen ihre Stimme durch verschiedene Intonations- und Lockerungsübungen auf. Anschließend erfolgt die Erarbeitung neuen Liedgutes durch Sprech- und Singübungen sowie den kontinuierlichen Einsatz lautsprachbegleitender Gebärden. Die Auswahl des Liedgutes richtet sich zum einen nach den Jahreszeiten und besonderen Festen, wie zum Beispiel Sankt Martin oder der Adventszeit. Zum anderen können auch schulspezifische Veranstaltungen relevant für die Liedauswahl sein, wie beispielsweise die Einschulungsfeier oder das Sport- und Schulfest. Die Schüler_innen erhalten in diesem Rahmen die Gelegenheit, ihre Wünsche und Ideen bei der Aufstellung eines Repertoires an Liedern miteinzubringen.
Der Gebärdenchor strebt eine kontinuierliche innerschulische Zusammenarbeit an. Eine enge Kooperation mit dem Fach Religion hat sich bereits erfolgreich bewährt. So wird der Gebärdenchor nun immer wieder in die Gestaltung diverser Schulgottesdienste eingebunden. Der Gebärdenchor versteht sich in diesem Zusammenhang als wichtiger Gestalter des Schullebens.

Literatur: Hefele, M. „Jedes Kind kann singen,“ Gustav Bosse Verlag 2006 Trüün, F. „Komm sing mit mir,“ Reclam 2012

5.6.10 Führerschein für Rollstuhlbegleiter_innen

Die im Folgenden beschriebene Konzeption zum Erwerb des Führerscheins für Rollstuhlbegleiter wurde bereits mit mehreren Schülergruppen durchgeführt. Der Zeitraum für den Erwerb des Führerscheins beträgt eine Woche. In dieser Zeit treffen sich die Teilnehmer_innen täglich für ein bis zwei Unterrichtsblöcke. Das Interesse der Schüler_innen am Führerschein ist groß.
Um den Bedingungen der Realität gerecht zu werden und um eine Regelung zu finden, welche die Sicherheit der Schüler_innen im Rollstuhl gewährleistet, wurde von der Gesamtkonferenz schulintern die Einführung eines “Führerscheins” für Rollstuhlbegleiter, also einer “Schiebeerlaubnis” für bestimmte Schüler_innen der Schule, beschlossen. Aus rechtlicher Sicht ist wichtig, dass die Vergabe von “Führerscheinen” für Rollstuhlbegleiter_innen die Lehrkräfte nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbindet. Die Schüler_innen übernehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mitverantwortung, sind aber nicht allein verantwortlich! Dies gilt nicht nur bei Ausflügen, sondern auch ausdrücklich innerhalb des Schulgebäudes.
Durch den Erwerb des Führerscheins für Rollstuhlbegleiter sollen Schüler_innen zu kompetentem Handeln in einem bestimmten Aufgabenbereich befähigt werden. Alle Schüler_innen, die am “Führerschein” für Rollstuhlbegleiter teilnehmen, sollen ein vorgegebenes und in einer standardisierten Prüfung abgefragtes Lernziel erreichen. Damit ist ein “Lernzielstandard” für alle Teilnehmer_innen vorgegeben und das für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung geltende Prinzip der Lernzielorientierung an der individuellen Lernausgangslage der Schüler_innen tritt in den Hintergrund.
Auf der Schülerebene sind natürlich auch die Schüler_innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, an dem Projekt beteiligt, geht es doch darum, sie sicher und unter Berücksichtigung ihrer eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu “befördern”. Ob sich durch den “Führerschein” für Rollstuhlbegleiter der soziale Kontakt zwischen den Schülergruppen “Rollstuhlfahrer” - “nicht Rollstuhlfahrer” verstärkt und inwieweit Schüler_innen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind neue Erfahrungen mit Gleichaltrigen (z.B. in der Hofpause) machen können, sind ebenfalls interessante Fragestellungen in Bezug auf die Einführung eines Führerscheins für Rollstuhlbegleiter. Handlungsorientierung gilt für den Unterricht an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung als “durchgängiges Prinzip” (DRAVE/RUMPLER/WACHTEL 2000, S. 273), weshalb in der Durchführungsphase des Führerscheins für Rollstuhlbegleiter neben der theoretischen Wissensvermittlung genügend Raum für eigenes Ausprobieren und Lernen durch Handeln gegeben werden muss. Des Weiteren sollen gezielte Wiederholungen und praktische Übungsanteile Basiswissen sichern und neue Kompetenzen Schritt für Schritt aufbauen helfen. Möglichkeiten und Hilfen der Lern- bzw. Handlungskontrolle sollen vor allem durch die Rückmeldungen der Gruppe und derjenigen Schüler_innen gegeben werden, die bei den praktischen Aufgaben im Rollstuhl sitzen.

Die Handlungskompetenz der teilnehmenden Schüler_innen durch die Vermittlung und adäquate Anwendung von Fachwissen zu erweitern, ist das Leitziel des “Führerscheins” für Rollstuhlbegleiter. Entsprechend dieser Vorgabe orientieren sich die konzeptionellen Leitlinien an den oben genannten Merkmalen von “Handlungs- und Schülerorientiertem Unterricht”.
Am Ausgangspunkt aller Überlegungen stehen folglich die Interessen der Schüler_innen. In diesem Fall werden nicht die Bedürfnisse, Wünsche, Interessen der Schüler_innen analysiert, sondern in einem umgekehrten Weg durch dezidierte Vorinformationen der Kurs des Führerscheins für Rollstuhlbegleiter vorgestellt, zu dem sich alle Interessierten melden können. Außerdem werden zu Beginn des Kurses noch einmal alle Schüler_innen über den Aufbau, die Inhalte und die verfolgten Ziele umfassend informiert und ihre Bereitschaft zur Kursteilnahme abgefragt. Ein Interesse aller Beteiligten am Thema kann damit vorausgesetzt werden.
Am Beginn des Kurses steht die Möglichkeit zur Selbsterfahrung, damit die Schüler_innen auf der Basis eigener Erfahrung später den Sinn theoretischer Regeln nachvollziehen und/oder ggf. direkt aus ihren Erfahrungen ableiten können. Vorhandenes Wissen wird ebenfalls am Anfang des Kurses durch den Einsatz von Bildkarten (“Funktionskarten”) eruiert und durch die richtige Zuordnung der Karten zu den entsprechenden Rollstuhlteilen miteinbezogen. Im gesamten Kursverlauf haben alle Schüler_innen die Möglichkeit, aufgrund ihres Vorwissens Inhalte zu erarbeiten, zu strukturieren und anderen Mitschülerinnen und Mitschülern zu erklären.
Theoretische Inhalte werden auf die Weise mit der Praxis verknüpft, dass z.B. erarbeitete Regeln der Sicherheit und der Höflichkeit am Modell praktisch demonstriert und geübt und anschließend für alle sichtbar in Wort und Bild dokumentiert werden. Sprache und Schrift werden mit selbst vollzogenen Handlungen verknüpft. Durch den Einsatz von Rollenspiel, Partner- und Gruppenarbeit sollen Aufgaben erfahren, nachgespielt und eigenständig gelöst werden. Wobei die Schüler_innen Rückmeldungen über ihr Handeln von ihrer Partnerin oder ihrem Partner im Rollenspiel oder der gesamten Gruppe erhalten.
Regelmäßige Wiederholungen theoretischer und praktischer Inhalte sollen helfen, die Lerninhalte zu sichern und zu festigen. Aufgaben, die neue bzw. schwierige motorische Handlungsabläufe beinhalten, werden zunächst vereinzelt trainiert, dann aber in unterschiedlichen, sinnvollen und realitätsnahen Lernzusammenhängen angewandt. Eigenverantwortliches Handeln wird von den Schüler_innen über die Kursteilnahme hinaus durch die selbstständige Erledigung von Hausaufgaben abverlangt und dadurch auch eingeübt.
Die Aufbereitung der Inhalte in Theorie und Praxis mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung ist bewusst an den Erwerb des Autoführerscheins angelehnt, um den Führerschein für Rollstuhlbegleiter möglichst realitätsnah zu gestalten. Die Prüfung am Schluss dient der konkreten Leistungsbewertung. Um die Handlungskompetenz der Schüler_innen zu erfassen, werden ihnen in der praktischen Prüfung Aufgaben aus dem Alltag gestellt, auf die sie ihr Sachwissen übertragen müssen. Das heißt, dass eine Überprüfung der Transferleistung erfolgt. Der genaue Aufbau von fünf Unterrichtseinheiten zur Durchführung des Konzeptes liegt an anderer Stelle vor.

Literatur
DERKSEN, L.: Der Rollstuhlführerschein. In: Lernen konkret 22 (2003) 4, S. 15-16
DRAVE, W. / RUMPLER, F. / WACHTEL, P. (Hrsg) Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung. Allgemeine Grundlagen und Förderschwerpunkte (KMK). Würzburg (Edition Bentheim) 2000
EICKHORST, A.: Selbstständigkeit und Verantwortung. Pädagogischer Gehalt und didaktische Anregungen. In: Schulmagazin 5 bis 10 (2002) 6, S. 51-54
PITSCH, H.-J.: Zur Methodik der Förderung der Handlungsfähigkeit Geistigbehinderter. Oberhausen 2005 (ATHENA-Verlag)
SCHULTE-PESCHEL/TÖDTER: Einladung zum Lernen. Geistig behinderte Schüler entwickeln Handlungsfähigkeit in einem offenen Unterrichtskonzept. Dortmund (verlag modernes lernen) 1999

5.6.11 Tanztheater

Im Rahmen des Landesprogramms Kultur und Schule wurde eine altersgemischte Tanztheater-AG an unserer Schule gebildet. Im Sinne des Community Dance nach Royston Maldoom, der besagt, dass jeder Mensch tanzen kann, treffen sich einmal wöchentlich 11 Schüler_innen zwischen 8 und 17 Jahren zum Tanzen. Sie haben hier die Möglichkeit, ihre kreativen Potenziale weiter zu entwickeln und ihre Bewegungsfertigkeiten zu erweitern. Sie arbeiten an ihrer Disziplin, ihrer körperlichen und mentalen Präsenz und entwickeln unter Anleitung verschiedene Choreografien. Dabei werden anhand von Improvisationen die eigenen Bewegungsfähigkeiten, aber auch vorgegebene Bewegungen aufgegriffen und in einen Zusammenhang gebracht.
Die Schüler_innen lernen viele neue Dinge wie zum Beispiel den Umgang mit unterschiedlichen Raumwegen sowie Tempowechseln in der Musik und in der Bewegung. Sie üben, Rücksicht aufeinander zu nehmen, sich aufeinander einzulassen und sich gegenseitig zu vertrauen. Gleichzeitig lernen sie, zunehmend Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten zu legen, auch, wenn eine Aufgabe zunächst unüberwindbar scheint. Ein öffentlicher Auftritt ist für die Schüler_innen eine große Herausforderung.

Das Berufskoordinationsteam (BKT) der Heinrich-Hanselmann-Schule besteht aus vier Förderschullehrer_innen, deren Aufgaben im Folgenden beschrieben werden. Eine Lehrkraft arbeitet in der Oberstufe und organisiert in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes (IFD) die Durchführung der Potentialanalysen (PA) für ausgewählte Oberstufenschüler_innen. Die PA ist Voraussetzung für weitere Maßnahmen der Berufsorientierung des IFD, wie zum Beispiel Berufsfelderkundungen und Praktika auf dem 1. Arbeitsmarkt, die dann vorrangig in der Berufspraxisstufe (BPS) umgesetzt werden.
Die drei weiteren Mitglieder des BKT arbeiten in der Berufspraxisstufe. Hier hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass in allen drei BPS-Klassen jeweils ein Mitglied vertreten ist, da auf diese Weise ein besserer Überblick über die geeigneten Maßnahmen zur Berufsorientierung der einzelnen Schüler_innen der BPS gewährleistet ist. Die Mitglieder des BKT der BPS kooperieren insbesondere mit dem IFD, der Agentur für Arbeit sowie den Werkstätten für behinderte Menschen (Troisdorf, Eitorf, Bonn und Much). In Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter des IFD organisieren und begleiten sie die Durchführung von Berufsfelderkundungen und Praktika auf dem 1. Arbeitsmarkt für ausgewählte Schüler_innen. Gute Erfahrungen wurden dabei bisher bei dem Träger „lernen&fördern“ in Siegburg gemacht. Dort haben die Schüler_innen die Möglichkeit, jeweils eintägige Einblicke in verschiedene Arbeitsbereiche (Farbe/Maler, Küche/Hauswirtschaft, Lager/Handel, Garten-Landschaftsbau, Metall) unter fachlicher und pädagogischer Anleitung zu bekommen. Bei den Praktika haben sich bisher Gärtnerei Scheja, Pflanzen Breuer und die Heißmangel in Sankt Augustin sowie verschiedene Kindergärten, Altenheime, Supermärkte und Autowerkstätten als Kooperationsbetriebe zur Verfügung gestellt.
Die zusätzliche Akquirierung von geeigneten Praktikumsplätzen wird auch weiterhin eine Aufgabe des BKT in Zusammenarbeit mit dem IFD bleiben. In Kooperation mit der Agentur für Arbeit werden die Berufsberatungen für die Entlassschüler_innen organisiert und begleitet.
Die Beratungen werden zweimal jährlich an der Heinrich-Hanselmann-Schule von einem Rehaberater der Agentur für Arbeit in Form von ca. einstündigen Gesprächen in Begleitung der Eltern/Betreuer, einer Lehrkraft des Klassenteams sowie ggf. eines Vertreters der Werkstatt für behinderte Menschen bzw. des IFD durchgeführt. Hier geht es meist auch um eine konkrete Eingliederung in eine entsprechende berufliche Anschlussmaßnahme. Eine weitere Aufgabe der BKT-Mitglieder der BPS ist die Organisation und Begleitung der zweiwöchigen Werkstattpraktika, die einmal jährlich für alle BPS-SchülerInnen in Kooperation mit den entsprechenden Werkstattmitarbeitern durchgeführt werden. Die Zuteilung zu der entsprechenden Werkstatt richtet sich nach dem Wohnort der einzelnen SchülerInnen.
Alle zwei Jahre organisiert das BKT einen Elterninformationsabend zu den beruflichen Möglichkeiten der SchülerInnen im Anschluss an die Schulzeit. Hierzu werden die Vertreter der Werkstätten, ein Mitarbeiter des IFD sowie der Rehaberater der Agentur für Arbeit eingeladen. Diese stellen die beruflichen Möglichkeiten im Einzelnen vor und stehen anschließend für Fragen zur Verfügung. Das BKT stellt ggf. auch Kontakt zum Robert-Wetzlar-Berufskolleg in Bonn her, das für einige Schüler_innen der Heinrich-Hanselmann-Schule eine geeignete Anschlussmaßnahme darstellt. Es gibt hier einen Bildungsgang zur Vorbereitung von Menschen mit Behinderung auf eine Erwerbstätigkeit in dem Berufsfeld Ernährung und Versorgungsmanagement.

Der Besuch der Berufswahlmesse speziell für Förderschüler_innen, die einmal jährlich in der IGS Bonn-Beuel stattfindet, wird vom BKT für ausgewählte Schüler_innen organisiert und begleitet.
Schließlich nimmt jeweils ein Mitglied des BKT regelmäßig an dem zweimal jährlich stattfindenden „Runden Tisch Berufsorientierung“ teil. Dieser setzt sich zusammen aus den Berufskoordinator_innen der Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises und Bonn, Vertretern des IFD, der Agentur für Arbeit, der regionalen Bildungsbüros der Schulämter Bonn und Rhein-Sieg-Kreis, Vertretern verschiedener Berufskollegs sowie Vertretern der Bonner Werkstätten und der Rhein-Sieg-Werkstätten. Hier geht es um einen gemeinsamen Austausch von Informationen und Erfahrungen zum Thema Berufsorientierung sowie um die Vernetzung der daran beteiligten Mitarbeiter_innen in den verschiedenen Institutionen.

Klassenfahrten, Schulfahrten, internationale Begegnungen etc. sind Schulveranstaltungen, die das Schulleben in vielfacher Weise bereichern und pädagogisch äußerst wertvoll sind.
Im Vordergrund einer Schulfahrt steht das gemeinsame soziale Erleben der Gruppe sowie das unmittelbare Lernen an außerschulischen Lernorten. Eine Schul- bzw. Klassenfahrt fördert die Selbstständigkeit und das Sozialverhalten und trägt so zum Kennenlernen bei, fördert die gegenseitige Akzeptanz und kann somit sozial gestärkte Gefüge hervorbringen, die auch in den Privatbereich hineinwirken.
Dieses Ziel wurde mit erlebnispädagogischen Klassenfahrten erweitert, wozu auch individuelles Lernen/Selbsterfahrung, soziales Lernen in Gruppenprozessen und ökologisches Lernen zählen. Abschlussfahrten dienen primär dazu, einer auseinandergehenden Klasse, einen gemeinsamen Abschied zu bieten. (vgl. „Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten“ Rd.Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.3.1997 [BASS 14-12 Nr. 2] – seit 26.04.2013 durch Änderungserlass: „Richtlinien für Schulfahrten“)

Klassenfahrten

Grundsätzlich nehmen alle Schüler einer Klasse an der Klassenfahrt teil. Insofern handelt es sich bei einer Klassenfahrt um Unterricht und es besteht Schulpflicht. In Übereinstimmung mit dem Schulgesetz finden auch an unserer Schule 3-5 tägige Klassenfahrten statt. Planung, Organisation und Durchführung liegen in der Verantwortung des jeweiligen Klassenteams und können daher in Umfang und Regelmäßigkeit variieren. Die Ziele liegen i.d.R. im Umkreis von ca. 10-100 km. Die schuleigenen Schulbusse können nach Absprache zur Hin- und Rückfahrt und vor Ort genutzt werden. Je nach Zielsetzung werden auch öffentliche Verkehrsmittel für An- und Abreise sowie die weitere Mobilität genutzt.
Das Erleben der Klassengemeinschaft, Selbstständigkeitsförderung und Lebenspraxis steht im Vordergrund, für viele ist es zudem ein besonderes Erlebnis, nicht zu Hause zu übernachten. Viele Fahrten haben weitere inhaltliche Schwerpunkte, z.B. das Erkunden des Nahraum Schule, Erlebnispädagogik im Wald, Selbstversorgung etc. Manchmal werden auch ein- oder mehrtägige Programmpunkte durch Anbieter gebucht. Immer wieder fahren Klassen auf einen Bauern- oder Reiterhof, wo die SchülerInnen ggf. in die Arbeit mit den Tieren eingebunden werden.

Übergreifende und themengebundene Fahrten

Neben den Klassenfahrten gibt es eine Reihe weiterer Fahrtenangebote an der HHS, an denen eher ältere Schüler_innen teilnehmen. Teils sind dies Stufenfahrten, teils sind es Angebote, die sich an bestimmte Zielgruppen bzw. Teilnehmer_innen mit speziellen Voraussetzungen richten.
Die Skifahrten für Mittel- und Oberstufenschüler_innen richten sich an interessierte Schüler_innen mit entsprechenden Lernvoraussetzungen im Bereich Motorik, Sozialverhalten und Selbstständigkeit und werden von entsprechend geschulten Lehrer_innen begleitet. Zur Vorbereitung nehmen die Schüler_innen im ersten Schulhalbjahr an einer „Bergsportgruppe“ teil.
Jugendbegegnungen ins europäische Ausland für ältere Schüler_innen aus Oberstufe und Berufspraxisstufe, beispielsweise Fahrten nach Taizé/Frankreich zu internationalen Jugendbegegnungen sowie deutsch-polnische Jugendbegegnung mit einer festen polnischen Partnerschule, sind als internationale Reisen und Begegnungen keine Selbstverständlichkeit für eine Schule unseres Förderschwerpunktes und stellen für die Schüler_innen eine besondere Herausforderung, aber auch eine herausragende Lernchance dar.
Eine Oberstufenfahrt soll allen älteren Schüler_innen die Möglichkeit geben, an einer gemeinsamen Fahrt teilzunehmen. Da die Oberstufe in vielen Bereichen, z.B. Sprachangebote, Nachmittagsangebote, Sportangebote etc. übergreifend arbeitet, ist dies eine weitere Möglichkeit, sich außerhalb des eigenen Klassengefüges mit anderen Jugendlichen auszutauschen und Gemeinschaft zu erleben. Schwerpunkt ist im Bereich Lebenspraxis die Freizeitgestaltung.
Als Abschlussfahrt findet für die Abgangsschüler_innen eine gemeinsame Fahrt nach Berlin statt. Die Gestaltung der Fahrt wird mit den Schüler_innen vorbereitet, sie werden in alle Entscheidungsprozesse einbezogen. Um wirklich allen Schüler_innen das Erlebnis „Großstadt“ zu ermöglichen, wird im Einzelfall besondere Betreuung, etwa durch mitfahrende Integrationshelfer möglich gemacht.

Einmal im Schuljahr findet eine einwöchige Projektwoche statt, bei der die Klassenverbände aufgelöst und die Schüler_innen in unterschiedlichen Projekten unterrichtet werden. Projektwochen ermöglichen den Schüler_innen ein neues Lernumfeld, in welchem sie in selbstgewählten Projekten nach ihren Interessen und dadurch mit hoher Motivation lernen. Zusätzlich können sie ihre Sozial- und Selbstkompetenz stärken. Ergebnisse der Projektwochen werden im Rahmen eines anschließenden Schulfestes präsentiert.

Die Schülerzeitung „Hanselmann Echo“ ist seit einigen Jahren fester Bestandteil des klassenübergreifenden Lernangebotes der BPS und hat auf Landesebene einige Preise und Fördergelder gewonnen. Das Redaktionsteam trifft sich, in Form einer AG, in zwei zusammenhängenden Unterrichtsblöcken, um jährlich zwei Schülerzeitungen zu veröffentlichen. Die Zeitungen erscheinen vor den Weihnachtsferien und vor den Sommerferien und werden durch das Redaktionsteam in der Schule verkauft. Der Druck erfolgt in Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis in der kreiseigenen Druckerei.
Das Angebot der Schülerzeitung richtet sich bewusst an eine heterogene Lerngruppe. Die Gestaltung der Zeitung ist so angelegt, dass Miteinander-Arbeiten und VoneinanderLernen so geschehen kann, dass niederschwellige Angebote zur Teilhabe für alle Schüler_innen vorhanden sind. Jede_r Schüler_in kann somit seine/ihre individuellen Kompetenzen in das Redaktionsteam einbringen.
Ferner ist die Redaktion der Schülerzeitung bewusst demokratisch angelegt, so dass die Schüler_innen aus ihren Reihen Chefredakteure wählen und sich die Themen, an denen sie arbeiten wollen, selbstständig und nach eigener Interessenlage auswählen. Die Lehrpersonen sehen sich im Entstehungsprozess der Zeitung als Hilfestellung und finden ihre Aufgabe darin, den Schüler_innen die benötigten Ressourcen zur Verfügung zu stellen um einen Artikel - und in der Summe die Schülerzeitung - zu gestalten und fertigzustellen. Es ist Aufgabe des Lehrers, Lernprozesse „in Gang zu setzen und (zu) steuern, er muss auch seine verschiedenen Gruppen innerhalb der Klassen ständig neu einschätzen, bewerten und entscheiden, welche Bereiche am sinnvollsten als nächstes gefördert werden sollen“ (Schimpke 1994; 322). Durch eine Reflexion des Arbeitsprozesses in der Abschlussphase unterstützt die Lehrperson die Schüler_innen dabei, ihre Arbeit kritisch zu hinterfragen und den Entstehungsprozess des Artikels im Blick zu behalten.
Jede Ausgabe des Hanselmann Echos ist offen für Gastbeiträge aus der gesamten Schulgemeinschaft. Viele Klassen aus allen Stufen beteiligen sich mit eigenen Beiträgen. Die Zeitung beinhaltet unterschiedliche Rubriken (Schulleben, Berichte, Musik und Film, Tier und Natur, Poesie, Witze, Rezepte, Rätsel, Comic, Girls & Boys, Tipps und Kunst),mit denen sie ein weites Interessenspektrum abdecken kann und die Vielfalt unserer Schule widerspiegelt.
Der projektorientierte Unterricht in der Schülerzeitung ist fächerübergreifend angelegt. So kommen die Schüler_innen bei der Erstellung der unterschiedlichsten Artikel mit Themenbereichen aus nahezu allen Schulfächern in Kontakt. Bei der Recherche zu einzelnen Artikeln und bei der Produktion der Artikel benutzen die Schüler_innen selbstverständlich unterschiedliche Medien. Der Umgang mit Laptop, Digitalkamera, USB-Stick sowie Diktiergeräten motiviert die Schüler_innen und wird für sie im Verlauf der Teilnahme an der Schülerzeitungs-AG genauso selbstverständlich wie die eigenständige Recherche im Internet.

Methodisch können die Schüler_innen in Kleingruppen, zu zweit oder alleine an einem Thema arbeiten. Die Schüler_innen halten zu Beginn und zum Ende einer Redaktionssitzung eine kleine Konferenz ab und informieren die anderen darüber, wie weit sie mit ihrem Artikel gekommen sind. Sind sie mit einem Artikel fertig, suchen sie sich ein neues Themengebiet, an dem sie schreiben wollen. Die kleinen Konferenzen dienen ebenso dazu, nach Hilfe im Team zu fragen oder Denkanstöße zu erhalten.
Das weitestgehend selbstständige Arbeiten, die Arbeit mit unterschiedlichen Medien und das Ergebnis, eine Schülerzeitung in den Händen halten zu können, die in der gesamten Schulgemeinschaft verkauft wird, schafft bei allen Schüler_innen, die in der Schülerzeitungs-AG mitarbeiten, eine hohe intrinsische Motivation, Stolz auf die eigene Arbeit sowie eine hohe Identifikation mit dem fertigen Produkt. Somit erleben Schüler_innen unserer Schulform eine Wertschätzung für die von ihnen geleistete Arbeit, die ihnen sonst nur selten zuteilwird.

Viele Orte im engeren und weiteren Radius der Heinrich-Hanselmann-Schule bieten sich als außerschulische Lernorte an. Die günstige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die zwei Schulbusse ermöglichen es uns, sowohl Siegburg, Köln als auch Bonn zu erreichen. Abhängig vom Unterrichtsziel haben wir die Möglichkeit mit unseren Schülerinnen und Schülern das große Köln-Bonner Angebot an Museen zu nutzen. Insbesondere das Haus der Geschichte, Sealife und das Museum König sind immer wieder Orte, an denen wir anschauliches Lernen ermöglichen können.
Viele weitere Orte haben sich als didaktisch und pädagogisch sinnvolle Erfahrungsorte bewährt und werden themenspezifisch immer wieder aufgesucht: Der Köln-Bonner Flughafen und der Flugplatz in Hangelar, die örtliche Polizei und Feuerwache, der Kölner Zoo, diverse Tiergehege in der näheren Umgebung, der Klostergarten der Steyler Missionare und die Streuobstwiesen in Sankt Augustin. Immer wieder werden außerschulische Lernorte zur Verbesserung der Selbstständigkeit genutzt. Regelmäßig gehen Klassen in Vorbereitung auf den Hauswirtschaftsunterricht oder vor Festen und Feiern in die umliegenden Geschäfte. Die Schüler_innen können auf diese Weise in einem geschützten Rahmen das Einkaufen und das sich Zurechtfinden in den Lebensmittelgeschäften üben.
Auch im Bereich der Freizeitgestaltung nutzen wir unser Umfeld, um unseren Schüler_innen das große Spektrum an Möglichkeiten der außerschulischen Aktivitäten näher zu bringen. Hier bieten sich zum Beispiel das Bowlingcenter, das Kino in Siegburg und das Junge Theater in Bonn an. Neben der Erweiterung an Kompetenzen aus den Bereichen Sachunterricht, Hauswirtschaft und Selbstständigkeit nutzen wir die angrenzenden Angebote auch zur Förderung der Motorik. Insbesondere der Mehrgenerationenspielplatz, der Klostergarten und die Feldwege bieten unterschiedliche Möglichkeiten, außerhalb des Schulgebäudes und der Turnhalle verschiedenste Bewegungsangebote zu nutzen.

6 Schulregeln und Umgang mit herausforderndem Verhalten

Neben dem Lehrauftrag sind besonders der Erziehungsauftrag und die Beziehungsarbeit elementare Bestandteile der pädagogischen Arbeit an unserer Schule. Unser Ziel ist es, durch einen möglichst störungsarmen Schulalltag für alle Beteiligten emotionales und körperliches Wohlbefinden herzustellen. Dabei wird jede Ausprägung von Verhalten, demzufolge auch herausforderndes Verhalten, als intentional angesehen. In der pädagogischen Arbeit sollen dementsprechend die Ursachen für gezeigtes Verhalten ergründet werden, um präventiv arbeiten zu können. Zu diesem Zweck wurden gezielte Maßnahmen, Angebote und Rahmenbedingungen entwickelt.
Grundlegende präventive Maßnahmen sind beispielsweise inhaltliche und räumliche Differenzierung, Klassenzusammensetzungen, Kommunikations- und Gesprächstechniken, Begleitung einzelner Schüler_innen durch Integrationshilfen etc.
Individuelle Förderpläne helfen den Schüler_innen, ggf. entsprechende Kompetenzen in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung, Kommunikation usw. zu erwerben. Individuelle pädagogische Maßnahmen wie beispielsweise Verstärkerpläne unterstützen einzelne Schüler_innen beim Erwerb der entsprechenden Kompetenzen, spezielle AGAngebote (vgl. Schulprogramm 5.6 spezielle Förderangebote) bieten die Möglichkeit, soziale Kompetenzen in einer Gruppensituation zu erproben und zu erweitern.
Ein Gerüst aus Regeln, abgestuft in Schul-, Stufen-, Klassen- und Pausenregeln macht für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft den Rahmen transparent. Alle haben die Möglichkeit, zu wissen, welche Erwartungen an ihr Verhalten gestellt werden und welche Erwartungen sie an andere stellen können. Dabei bieten die Stufen-, Klassen- und Pausenregeln die Möglichkeit, die allgemeingültigen Schulregeln dem Entwicklungsstand der Schüler_innen oder einer besonderen Situation anzupassen (siehe Anlage 17 Regelplakat Unterstufe HHS).

Ein Schulvertrag fixiert die Regeln und macht sie für alle Beteiligten verbindlich. Auch die Eltern erhalten und unterzeichnen diesen. Ihre Mitarbeit ist für eine erfolgreiche Umsetzung wichtig.
Kommt es dennoch zu Grenzüberschreitungen durch Schüler_innen, beschreibt ein “NoGo-Plan” den konkreten Handlungsablauf für die verantwortlichen Lehrkräfte und ermöglicht ein planvolles Handeln (siehe Anlage 18 SchülerInnenvertrag, NoGos HHS). Zentrales Element sowohl in der Prävention als auch bei der Bewältigung von problematischen Situationen ist die enge Zusammenarbeit aller Verantwortlichen. Berichte aus den Klassen als verbindlicher Punkt auf jeder Stufenkonferenz ermöglichen den Austausch darüber. In Krisensituationen helfen Notfallpläne in den Klassen, koordiniert vorzugehen.

7 Gestaltung des Schullebens

In unserer Schule finden in regelmäßigen Abständen besondere Veranstaltungen statt, die das Schulleben bereichern, den Schüler_innen besondere Anregungen bieten oder Raum für Begegnung ermöglichen.
Einmal im Jahr feiern wir ein Schulfest, zu dem alle Schüler_innen, Eltern, Freunde, Verwandte und aktuelle und ehemalige Mitarbeitende sowie ehemalige Kollegen und Kolleginnen herzlich eingeladen sind. Der Förderverein stellt sich vor und unterstützt z.B. beim Bonverkauf. Die Cafeteria ist ein beliebter Ort, um bei leckerem (selbstgebackenem) Kuchen und/oder herzhaften Sachen, miteinander ins Gespräch zu kommen. Lehrer_innen der Klassen bieten Mitmachaktionen und Spiele an. Darüber hinaus kommt unsere eigene Hüpfburg zum Einsatz und oftmals gibt es Live Musik. Findet das Schulfest als Abschluss einer Projektwoche statt, können die Ergebnisse dieser Woche besichtigt und bewundert werden. Der Erlös von Tombola oder Auktion fließt in den Förderverein ein und kommt somit den Schülern_innen zu Gute.
An unserer Schule hat das Karnevalfeiern eine lange Tradition. An Weiberfastnacht treten viele Klassen mit selbst erdachten Auftritten auf. Dabei sind alle Stufen vertreten. Selbstgestaltete Orden sind ebenso selbstverständlich wie der Elferrat. Freitags besuchen uns traditionell viele Karnevalsvereine, die mit ihren Spenden auch die Arbeit der Schule unterstützen. Besonders hervorzuheben ist der Besuch der Siegburger Ehrengarde, da hier mittlerweile drei Schülerinnen der Heinrich-Hanselmann-Schule mittanzen.
Selbstbemalte Ostereier und das obligatorische Eiersuchen finden in der Osterzeit ebenso einen Platz wie die Osterandacht, an der die gesamte Schulgemeinschaft teilnehmen kann.
Seit vielen Jahren organisieren die Lehrer_innen regelmäßig einen Martinszug für die Unter- und Mittelstufenschüler_innen und deren Familien und Freunde. Die Schüler_innen backen am Vormittag vor dem Umzug Weckmänner, die abends am Martinsfeuer verteilt werden. Aus einem benachbarten Reitstall kommt der Sankt Martin mit einem erfahrenen Pferd. Die Polizei, eine Lehrerkapelle und viele Kolleg_innen begleiten den Martinszug durch den Klostergarten. Höhepunkt ist jedes Jahr das große Martinsfeuer, an dem gesungen und Weckmänner verteilt werden.
Jeden Montag im Advent trifft sich die ganze Schulgemeinschaft, um gemeinsam eine neue Adventswoche zu beginnen. Jede der vier Stufen bereitet eine der vier Adventsfeiern vor. Dadurch bilden die Adventsfeiern jedes Jahr die Vielfalt unserer Schülerschaft ab.
Der Wechsel vom Kindergarten in die Heinrich-Hanselmann-Schule ist ein bedeutender Moment und wird natürlich gebührend gefeiert. Die ehemaligen Eingangsklassenschüler_innen gestalten am ersten Schultag für die Schulneulinge ein buntes Willkommen. Mit Liedern, bunten Luftballons oder Ähnlichem wird jedes Kind begrüßt und in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Ebenso bedeutsam ist der Moment, in dem die Schullaufbahn der Schüler_innen endet. In einem Schulgottesdienst werden allen Entlassschüler_innen persönliche Wünsche mit auf den Weg gegeben und die gesamte Schulgemeinschaft hat die Möglichkeit sich zu verabschieden. Anschließend treffen sich die Familien und geladene Gäste zum gemeinsamen Abschied in der Eingangshalle. Dieser Nachmittag endet mit der feierlichen Übergabe der Abgangszeugnisse und Spalier der Schulgemeinschaft.
Der gemeinnützige Verein Yehudi Menuhin Live Music Now fördert junge, besonders qualifizierte Künstler_innen. Deren Musik soll Menschen zu Gute kommen, die aufgrund ihrer Lebensumstände nicht in Konzerte gehen (können). In unserer Schule gibt es jährlich einmal ein Konzert von Live Music Now und dies bereits seit mehreren Jahren. Es treten junge Künstler_innen aus unterschiedlichen Musikrichtungen mit unterschiedlichen Instrumenten auf. Diese kleinen Konzerte werden von allen Schüler_innen mit Begeisterung und oft auch mit großem Staunen verfolgt.
Erstmals 2016 organisierte die Berufspraxisstufe eine Ehemaligen-Disco, zu der alle ehemaligen Schüler_innen, ehemalige Mitarbeitende und Lehrer_innen eingeladen werden. Mittlerweile erfreut sich diese Veranstaltung, die meist am Freitag nach Halloween stattfindet, großer Beliebtheit. Im Schuljahr 2018 trafen sich ca. hundert Personen in der gruselig geschmückten Eingangshalle bei Knabbereien, Hot-Dogs, Getränken und cooler Musik in der Schule. Die Berufspraxisstufe leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Kontaktpflege.
Unsere Schule nimmt seit 15 Jahren einmal im Jahr an der Ausstellung “Kunst der Stunde”, initiiert und gefördert durch das Center Management des Hurler Magazins (HUMA), teil. Über einen Zeitraum von zwei Wochen stellen wir, wie auch die benachbarten Gymnasien, Kunst von Schüler_innen aus. Sowohl die regionale Presse als auch unsere Schülerzeitung berichten regelmäßig darüber.
Anstelle von Bundesjugendspielen findet an der Heinrich-Hanselmann-Schule einmal im Jahr ein Spiel- und Sportfest statt. Sowohl die klassischen Disziplinen wie Weitwurf, 50- Meterlauf und Weitsprung als auch Gummistiefelweitwurf, Dosenwerfen und Schubkarrenrennen werden an diesem Tag angeboten. Die Familien der Schülerinnen und Schüler sind an diesem Tag eingeladen die unterschiedlichen Spielstationen zu betreuen. Natürlich endet dieser Tag mit einer Siegerehrung und Urkundenübergabe.

8 Aktuelle Schulentwicklung

Die Heinrich-Hanselmann-Schule befindet sich in einem stetigen Prozess. Bestehendes wird evaluiert und verändert. Neue Impulse von außen werden aufgenommen, modelliert und etabliert oder verworfen. Aktuelle Situationen und Probleme erfordern neue Ansätze und Problemlösungen. Einige Prozesse sind so bedeutsam für die gesamte Schulgemeinschaft, dass diese im Rahmen einer Zielvereinbarung festgehalten werden. Innerhalb der Zielvereinbarung ist dokumentiert, was die Grob- und Feinziele sind und bis wann diese erreicht werden sollen und wer in welcher Form an der Umsetzung arbeitet. Die Zielvereinbarungen sind nicht nur ein Instrument, um effektiv arbeiten zu können, sondern bilden darüber hinaus auch die Basis für das einmal jährlich stattfindende Zielvereinbarungsgespräch mit der unteren Schulaufsicht, an dem die Schulleitung und ein Mitglied der Steuergruppe teilnimmt.

Zu Schuljahresbeginn wird der aktuelle Fortbildungsbedarf in der Gesamtkonferenz im Rahmen der Zielvereinbarungen erhoben.
Die/der Fortbildungsbeauftragte organisiert die schulinternen Fortbildungen und erhält ggf. Unterstützung durch die Steuergruppe oder Fachkolleg_innen. Je nach Thema nimmt das Gesamtkollegium oder die betroffene Teilgruppe an schulinternen Fortbildungen verbindlich teil. Die Schulleitung priorisiert und entscheidet über individuelle Fortbildungsanträge.
„Fortbildungen“ ist ein Tagesordnungspunkt in jeder Gesamtkonferenz. Hier geben Kolleg_innen ein kurzes Feedback zu ihren individuellen Fortbildungen und es wird gegebenenfalls die weitere Kommunikation in Gesamtkonferenzen oder Fachgruppe besprochen. Da schulinterne Fortbildungen aus den Zielvereinbarungen erwachsen, erfolgt die Implementation und gemeinsame Nutzung von Ergebnissen in den betroffenen Gremien und wird ggf. von den Gremien aufbereitet in der Gesamtkonferenz eingebracht. Die Evaluation der gesamten Fortbildungen eines Schuljahres erfolgt in der Steuergruppe und mit der/dem Fortbildungsbeauftragten. Fixer Termin für den Rückblick auf die stattgefundenen Fortbildungen ist die letzte Steuergruppensitzung im Schuljahr. Das Fortbildungsbudget verwaltet die Schulleitung. Eine Übersicht der Fortbildungsplanung befindet sich im Anhang (siehe Anlage 19 Fortbildungskonzept HHS).

Zielvereinbarungen der Heinrich-Hanselmann-Schule für das Schuljahr 2019/2020

Ziel Maßnahme Verantwort-
lich
Bis wann Zieler-
reichung
1. Ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt gegenüber den SuS der Heinrich-Hanselmann-Schule ist installiert
  • Erstellung eines Verhaltenskodex´ für Schulbusteams (siehe Beispiel KME)
  • Erstellung eines Präventions­konzeptes
  • Festlegung der Beschwerdewege
  • Dokumentation der Kooperation mit Institutionen
  • Institutionelle Ressourcen und Fürsorge nutzen
  • Beteiligung der Schulpflegschaft
  • Beschluss in Lehrerkonferenz und Schulkonferenz
Fachgruppe Schuljahresende  
2. Office 365 besser nutzbar machen
  • Organisation einer Fortbildung für das Gesamtkollegium (Maßnahme)
  • Erstellen eines Computerführerschein im Rahmen von Medienerziehung
Fachgruppe    
2. Ein pädagogisches Konzept für SuS mit herausforderndem Verhalten ist installiert
  • Organisation und Vorbereitung einer kollegiumsinternen Fortbildung (1 Tag)
  • Im Rahmen dieses Fortbildungstages werden Konzepte vorgestellt und zur Übernahme abgestimmt
  • Umsetzung der Konzepte
Fachgruppe Nach den Herbstferien  
3. Das Schulprogramm der Heinrich-Hanselmann-Schule ist aktualisiert
  • Überarbeitung der vorliegenden Dokumente durch die jeweils zuständigen Kolleg_innen
  • Verschriftlichung von neueren Konzepten
  • Redaktionelle Überarbeitung

Alle

Steuergruppe

15.11.2019  
4. Die der Förderplanung zugrunde gelegten Entwicklungsbereiche sind durch Kriterien / Kompetenzen hinterlegt
  • Inhaltliche Auseinandersetzung mit allen Bereichen
  • Festlegung von Prioritäten
  • Vorbereitung einer Dokumentation, die einem Leistungskonzept entspricht
Fachgruppe Schuljahresende  
5. Die Heinrich-Hanselmann-Schule hält Unterrichts- und Freizeitangebote für autistische Schüler_innen vor
  • Entwicklung von Unterrichtsangeboten
  • Entwicklung von Freizeitangeboten
  • Entwicklung von Auszeitangeboten
  • Entwicklung von Trainingsangeboten

Fachgruppe

Beratung durch ATZ

Schuljahresende  
6. Das Medienkonzept ist aktualisiert   Fachgruppe Schuljahresende  

Schulprogramm (Stand Dez. 2019) in neuem Tab öffnen (pdf)

Bei Interesse an den Anlagen, auf die im Schulprogramm hingewiesen wird, kontaktieren Sie uns bitte. Gerne schicken wir Ihnen diese dann zu.