Die der Schule anvertrauten Kinder und Jugendlichen müssen aktiv ermutigt werden, den Umgang mit ihren Gefühlen und persönlichen Grenzen zu erlernen. Sie sollten in die Lage versetzt werden, Verletzungen wahrzunehmen und offen zu benennen. Ein respektvoller Umgang miteinander, ohne sexistische, diskriminierende und gewalttätige Übergriffe muss erlernt werden. Das Wissen um den eigenen Körper, Körperrechte, Sexualität und Rollenbilder sollten über den konkreten Unterrichtsstoff hinaus im täglichen Kontakt miteinander erlernbar und erfahrbar sein. Dies setzt das vorbildhafte Verhalten des Lehrpersonals und aller in der Schule Tätigen untereinander voraus. Eine entsprechende schriftliche Selbstverpflichtung kann hier Sensibilität schaffen und das eigene Vorbildverhalten festlegen.
Bezirksregierung Köln „Kinderschutz in der Schule“
Notfallordner NRW – Teil 2
2. Auflage 2015 S. 333 ff