Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicher schon gehört haben, stehen in den Schulen des Landes Veränderungen bei der Maskenpflicht und der Testpflicht an.

Dies heißt für die Heinrich-Hanselmann-Schule:

Ab dem 04. April gilt keine Maskenpflicht mehr in der Schule. Die Ansteckungszahlen sind aber sehr hoch. Immer noch erkranken Schüler_innen und Beschäftigte. Deshalb empfehlen wir ganz dringend, dass Ihr Kind auch ab dem 4. April im Taxi und in der Schule eine Schutzmaske trägt. Diese Empfehlung gilt nur für Schüler_innen, die auch eine Maske tragen können. Auch allen in der Schule Beschäftigten habe ich dies empfohlen.

Nach den Osterferien wird es in der Schule keine Corona-Tests mehr geben. Trotzdem wird es aber noch Corona-Infektionen geben. Daher müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Kind zu Hause bleibt, wenn es krank ist. Eine mögliche Corona Erkrankung müssen Sie dann selbst mit ärztlicher Hilfe oder mit Schnelltests klären. Wir werden uns bei Ihnen melden, wenn Ihr Kind in der Schule deutliche Symptome aufweist. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind abholen kommen.

Nach den Osterferien werden aber auch wieder schöne Aktivitäten wie Theatertage, ein Zirkusprojekt (September), klassenübergreifende Aktivitäten, Klassenfahrten und Ausflüge möglich sein.

Jetzt wünsche ich Ihnen ein angenehmes, sonniges Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen Christoph Wegener (Schulleiter)