Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, leider erleben wir alle in diesen aufgeregten Zeiten wenig Beständigkeit. Was heute noch gilt kann in der nächsten Woche schon völlig anders sein.

So ändern sich gegen Ende dieser Schulwoche im Distanzlernen die Vorgaben ab der nächsten Woche in zwei wesentlichen Bereichen:

  1. Unterricht:

    Ab dem 19.4.2021 findet Schule wieder im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzlernen hier im Haus und Distanzunterricht zu Hause statt. In der nächsten Woche ist die Lerngruppe der Klasse, die in der Woche vor den Osterferien nicht in der Schule war, im Präsenzunterricht in der Schule.

    Auch für die zusätzliche Notbetreuung während der Distanzlernzeit bleibt es bei der Handhabung aus der Zeit vor den Osterferien. Die Schüler_innen werden in der Präsenzgruppe ihrer Klasse betreut. Neue Anträge sind nicht notwendig. Sollte sich der Bedarf zu vor den Osterferien verändern, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Klassenteam. War Ihr Kind bisher noch nicht in Betreuung, stellen Sie bei Bedarf einen Antrag (siehe Anhang).

  2. Testpflicht:

    Laut aktueller Coronabetreuungsverordnung besteht -wie auch schon mitgeteilt – eine Testpflicht für alle Schüler_innen und Mitarbeitenden der Schule. Zweimal pro Woche müssen alle einen COVID19-Selbsttest durchführen. 

    Nach ausführlicher Abstimmung mit anderen Förderschulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht werden wir die Testpflicht auf folgende Weise umsetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bei dieser Umsetzung keinen Handlungsspielraum haben und die Vorgaben eingehalten werden müssen.

    Die Tests werden montags und mittwochs zu Unterrichtsbeginn als Selbsttest durchgeführt werden. Der / die Schüler_in muss dazu in der Lage sein, ein Watte-Teststäbchen ca. 2 cm tief in seine Nase einzuführen und mit Drehbewegungen Nasenschleim aufzufangen. Bei allen weiteren Testverrichtungen werden die Schüler_innen aktiv durch Ihre Lehrer_innen unterstützt.

    Sollte das Testergebnis positiv sein, werden wir Sie umgehend verständigen. Sie müssen dann Ihr Kind abholen und beim zuständigen Haus- oder Kinderarzt einen PCR-Test veranlassen.

    Wenn Ihr Kind nicht dazu in der Lage ist, eigenständig eine Schleimprobe aus seiner Nase zu entnehmen, können Sie einen Selbsttest zu Hause durchführen oder in einem Testzentrum durchführen lassen. Ein negatives Testergebnis bestätigen Sie bitte schriftlich (siehe Anhang) und geben Sie Ihrem Kind mit.

    Wichtig: Nur getestete Schüler_innen dürfen in die Schule. Schon am Montag wird der erste Selbsttest durchgeführt. Alle Schüler_innen, die nicht zum Selbsttest in der Lage sind, müssen am Montagmorgen eine Bestätigung über einen durchgeführten Test mitbringen. Gleiches gilt für den Mittwoch u.s.w.

    Bitte beraten Sie sich mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt, wenn Ihr Kind keine Testung zulässt, welche verträglichen Testmöglichkeiten es gibt. Gerne hätten wir hier weiterhin eine kulante Lösung angeboten, aber der Spielraum besteht leider nicht.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Verständnisproblemen an Ihr Klassenteam oder in besonderen Fällen auch gerne an uns direkt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr Mittun und auf eine baldige Besserung der Gesamtsituation.


Mit freundlichen Grüßen
Christoph Wegener (Schulleiter) und Johanna Tenge (Stellvertretende Schulleiterin)