Maskenpflicht am Sitzplatz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

sicher haben Sie den Medien bereits entnommen, dass in den Schulen NRWs die Maskenpflicht am Sitzplatz wieder eingeführt wird. Der genaue Wortlaut der entsprechenden Verordnung lautet:

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Unverändert bleibt die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen übrigen Bereichen der Schule außer dem Schulhof und dem Parkplatz, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht unterschritten wird.

Des Weiteren möchte ich sie darüber informieren, dass die Systematik der Pooltestungen ab Januar etwas verbessert wird. Nach den Weihnachtsferien soll es möglich sein, bei einem positiv getesteten Pool noch am gleichen Abend die Information über die Einzeltestergebnisse zu erhalten. Genauere Informationen dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen.

Erfreulicherweise konnten wir die Anzahl der Infektionen bei allen Schüler_innen und Mitarbeitenden bisher sehr niedrig halten. Dies ist nicht nur den Hygienemaßnahmen der Schule, sondern auch Ihrer Unterstützung zu verdanken indem Sie Ihre erkälteten Kinder fürsorglich zu Hause behalten. Herzlichen Dank dafür!

Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund!

Christoph Wegener (Schulleiter)