Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit der Vollöffnung unserer Schule ab dem kommenden Montag werden sich auch die Bedingungen für die Beförderung unserer Schüler_innen ändern. Diese Änderungen werden vorgenommen, weil der Schulträger dies einerseits aufgrund der momentan niedrigen Ansteckungszahlen als vertretbar ansieht, andererseits ohne diese Anpassungen gar nicht alle Schüler_innen befördert werden könnten.
Hier die ab kommenden Montag geltenden Regelungen:
- Die bisherige Regel, dass alle Fahrzeuge mit nur noch vier Schüler_innen besetzt werden sollen, wird außer Kraft gesetzt. Die Kleinbusse werden, je nach Bedarf, voll besetzt.
- Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske.
- Für Schüler_innen, die auf Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung keine Maske tragen können, versuchen die RSVG und die beauftragten Unternehmen eine Sonderbeförderung zu organisieren.
Sollten Sie das Ansteckungsrisiko aufgrund der voller besetzten Fahrzeuge als zu hoch einschätzen, bietet die Schulverwaltung an, bei Benutzung eines Privat-Pkw den nach der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW vorgesehenen Satz an Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,13 Euro pro Kilometer zu zahlen.
Wir hoffen auf einen möglichst reibungslosen Ablauf bei Beförderung und Schulbetrieb mit allen Schüler_innen. Sicher wird es an der ein oder anderen Stelle noch schwierig sein. Bitte melden Sie sich, wenn ein Problem entsteht – wir finden sicher eine Lösung!
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Wegener (Schulleiter) und Johanna Tenge (stellvertretende Schulleiterin)